Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Subdelegation
Subdelegation, f. I aus Subdelegaten gebildete Kommission so wurde auch aus dem hanndl vnd der subdelegation vermerckt, das er [hertzog S.] die subdelegaten nit annders dann in der sachen darinn er zurecht gesessen sey subdeligirt 1474 MHabsb. I 2 S. 151 II Übertragung einer Aufgabe, eines Auftrags auf einen Subdelegaten hette jm aber der selb baͤpstlich comissari in seiner subdelegation etwas vorbehalten, so mag man in der selben vorbehaltung, für jne wol appellirn 1544 Perneder,Proz. 1v Volltext (und Faksimile) subdelegation [heist] ... die bestimmung und verordnung eines andern an seine ste…