Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Subdelegation
Subdelegation, f.
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so wurde auch aus dem hanndl vnd der subdelegation vermerckt, das er [hertzog S.] die subdelegaten nit annders dann in der sachen darinn er zurecht gesessen sey subdeligirt1474 MHabsb. I 2 S. 151
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hette jm aber der selb baͤpstlich comissari in seiner subdelegation etwas vorbehalten, so mag man in der selben vorbehaltung, für jne wol appellirn1544 Perneder,Proz. 1v Volltext (und Faksimile)
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subdelegation [heist] ... die bestimmung und verordnung eines andern an seine stelle, welches geschiehet, wenn einer, dem etwas committiret und anbefohlen ist, solches einem andern auftraͤgt1744 Zedler 40 Sp. 1524