Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
vermählen
vermählen
vermählen Vb. ‘sich, jmdn. verheiraten’, mhd. vermahelen, vermehelen ‘verloben, verheiraten’ ist wie ahd. gimahalen, mhd. gemahelen, gemehelen (s. Gemahl) eine Präfixbildung zu ahd. mahalen ‘reden, ein Übereinkommen, einen Vertrag schließen, zur Braut, zur Frau nehmen’, mhd. mahelen, mehelen, (md.) mālen, mēlen ‘vor Gericht laden, anklagen, versprechen, zur Frau nehmen (erkaufen), verloben, vermählen’. In mhd. Zeit vereinigt das Verb die Bedeutungen ‘zur Ehe versprechen’ und ‘verheiraten’. – Vermählung f. ‘Verheiratung, Heirat, Hochzeit’ (16. Jh.); vgl. mhd. mahelunge, mehelunge.