Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Unvermögen N.
Unvermögen, N. ›subjektive nur in der Person des Schuldners bestehende Unmög- lichkeit (z.B. Verkauf eines entwendeten Kraftfahrzeuges)‹, mhd. unvermügen, N., ›Unvermögen‹, Tauler vor 1361, s. un, Vermögen, juristische Bedeutungsverengung E. 19. Jh.