Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
tragbar
tragbar, adj.
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daß ihr ... alle waͤlder in ewrem anbefohlenen ampt besichtiget, ... insonderheitt uff diejenige oerter, da gute, gesunde, tragbare ... baͤume ... schon geheegt sindt, ... gute achtung gebet1625 CCNass. I 2 Sp. 112
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sollte aber gleich unter der bishero geackerten tiefe sich ... unfruchtbares erdreich finden, ist solches nicht zu rühren, weil sonsten zum besonderen schaden des wirths der tragbare acker dadurch würde verdorben werden1756 ActaBoruss.BehO. X 469
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[es] sind nur diejenigen, welche tragbare aecker in der feldflur eigenthümlich besitzen, ... nach verhältniß des ackermaaßes tauben zu halten berechtigt1794 PreußALR. I 9 § 113
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von dergleichen aus theilungen der gemeinheiten entstehenden vortheilen wollen sich aber die impetranten nicht uͤberzeugen, sie als die bemittelsten im orte wollen tragbare aecker und wiesen genug besitzen1806 Vahlkampf,Miszellen II 128 Faksimile
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wird das spring-geld von jeder stute, wann sie tragbar wird und ein foͤhlen zeuget, auf 1 rthl ... festgesetzet1749 CCNass. IV 188
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diz leidete si beide / doch was in disiu swære lîht unde tragebære / wan sî ir willen under in zwein / vrîlîche hæten in ein1200/20 GottfrStraßb.(Weber) V. 12408
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jede gemeinde ... wird aufgefordert, sich eine eigne spruͤtze, allenfalls nur von derjenigen tragbaren art zu verschaffen, wie solche unter andern in B. verfertigt werden1803 Scotti,Sayn 1050 Faksimile
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als solle ein jeder tucher ... nicht allein große, sondern auch zarte tuͤcher zu machen, insonderheit denen grau-gemengt und dergleichen gewoͤhnlich tragbaren tuͤchern zu verfertigen sich befleißigen1724 Reyscher,Ges. XIII 1263 Faksimile