Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Subskription
Subskription
subskribieren Vb. ‘unterzeichnen, beglaubigen’ (1. Hälfte 16. Jh.), ‘vorbestellen, sich als Abnehmer einer noch nicht gelieferten Ware (besonders eines angekündigten Buches) vormerken lassen’ (wohl unter Einfluß von frz. souscrire), häufig auf etw. subskribieren (18. Jh.), entlehnt aus lat. subscrībere (subscrīptum) ‘unten hinschreiben, unterschreiben, beipflichten’; zu lat. scrībere ‘(ein)zeichnen, schreiben’ (s. schreiben). – Subskribent m. ‘Unterzeichner’ (2. Hälfte 16. Jh.), ‘wer sich durch Unterschrift zur Abnahme eines noch nicht erschienenen Buches verpflichtet’ (18. Jh.), aus lat. subscrībēns (Genitiv subscrībentis), Part. Präs. zu lat. subscrībere (s. oben). Subskription f. ‘Unterzeichnung, Unterschrift, Billigung’ (2. Hälfte 16. Jh.), ‘verpflichtende Zeichnung, Unterschrift für einen bestimmten Zweck, Eintragung, schriftliche Verpflichtung zur Abnahme einer später zu liefernden Ware (besonders eines Buches)’ (18. Jh.), aus lat. subscrīptio (Genitiv subscrīptiōnis) ‘Unterschrift’; vgl. frz. souscription.