Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Subskription
subskribieren Vb. ‘unterzeichnen, beglaubigen’ (1. Hälfte 16. Jh.), ‘vorbestellen, sich als Abnehmer einer noch nicht gelieferten Ware (besonders eines angekündigten Buches) vormerken lassen’ (wohl unter Einfluß von frz. souscrire), häufig auf etw. subskribieren (18. Jh.), entlehnt aus lat. subscrībere (subscrīptum) ‘unten hinschreiben, unterschreiben, beipflichten’; zu lat. scrībere ‘(ein)zeichnen, schreiben’ (s. schreiben). – Subskribent m. ‘Unterzeichner’ (2. Hälfte 16. Jh.), ‘wer sich durch Unterschrift zur Abnahme eines noch nicht erschienenen Buches verpflichtet’ (18. Jh.), aus lat. subs…