Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Subskription
Subskription, f.
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daß eynem jeden churfürsten, fürsten vnnd stend sollich diß reichßtags vngeferlich session, auch die subscription zů end diß abschiedts bescheen, an seinem herbrachten ... gerechtigkeyt inn keynen weg nachteylig ... sein sollRAbsch. 1541 Art. 80 Volltext (und Faksimile)
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notarius soll sich vorm radieren an verdaͤchtlichen orten huͤten, oder aber im instrument vnd subscription, daruon meldung thůn1576 Lettscher 10r Volltext (und Faksimile)
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nach dem in anfenglicher auffrichtung einer gesellschafft, zwischen handthierenden personen, gewoͤhnlich vnd breuchlich ist, daß, wie dieselbig abgeredt worden, vnd kuͤnfftiglich sol gehalten werden, ein glaubwirdige verschreybung, vnder jre der gesellschaffter subscription vnd insigeln auffgericht wirdtFrankfRef. 1578 II 23 § 1 Volltext (und Faksimile)
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daß die testes bey jhrer subscription anmeldung thun, daß sie in beyseyn anderer darzu erbettenen zeugen, subsigniert haben1587 Bemel,TraktTestam. 144 Volltext (und Faksimile)
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wann es auch zu producirung der schrifftlichen documenten gelanget, vnd einem, oder dem andern theil, die recognition, durch vorgehendt vrtel, zuerkennet, sol derselbe ... die instrumenta vnd exhibirte vhrkunden, entweder bejahen, affirmiren, vnd wie er das sigel, vnd subscription befunden, ohne anhang agnoscirenCoburgHofGO. 1598 II 23 § 2 Volltext (und Faksimile)
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was vormittages von denen raͤhten expediret, soll ... von denen secretariis verfertiget und die concepte dem referenten noch selbiges tages zur revision und subscription [zugestellet werden]1663 BrschwLO. II 264 Faksimile
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zu desto besserer steiffhaltung [ist] gegenwaͤrtiger vergleich neben samenthaffter subscription ... mit allerseits intereßenten particular-signeten bedruckt1670 Moser,StaatsR. 39 S. 28 Faksimile
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da auch einige oder mehr partheyen etliche maͤngel der wasser halben unter einander haͤtten und sich deren nicht vergleichen konnten ... solle auf erfordern der partheyen der hauptmann ... dasselbig zu verrichten macht haben, daruͤber brieflichen schein und hauptmanns insiegel und subscription ufgericht [werden]1768 Cramer,Neb. 75 S. 6