Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
seien
seien, v.
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dass die seyung, so sich dissmahlen heüwgüter befinden, auch dass solche heüwgüter sind gewesen, erwisen werden kan, über alle güter sich erstrecken solle, dennoch nicht so hoch als andre geseyet [werden sollend]1695 Niedersimmental 141 Faksimile
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wann aber die einten oder anderen beürthen also beschaffen wehren, dass sie die geissen anders nit als auf den geseyeten allmenden zu einichen zeiten haben müssen, soll ihnen selbiges ... zu hüeten gestattet werden1714 Niedersimmental 164 Faksimile
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[es sind] zwischen unsern ... angehörigen ..., deren güter geseyete allmentrechte besizen, einerseits, und den unbemittelten burgern ... anderseits, verschiedene missverständnisse und zwistigkeiten in betreff der benuzung dortiger ... allmenten entstanden1796 Niedersimmental 211 Faksimile