Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
seerecht n.
seerecht , n. zur see geltendes recht, gesetze für streitigkeiten in seesachen ( seehandel, seekrieg ) u. s. w. Adelung. Bobrik 625 a . im sing. von der gesammten gesetzgebung, gesetzsammlung, codex für seewesen ( wofür auch seerechtsbuch, n. ), vgl. z. b. Pauls grundrisz 2, 1, 448 . nd. jahrb. 7, 34 ff. Schütze beschreib. der lande Preuszen 114 b ; da solches könig Albrecht erfuhr, nam er zu sich die bürgermeister von Rostock und Wiszmar, die des seerechtens wol erfahren. 92 b ; kaperschiffe ..., deren bemannung ... keine besondere achtung vor verträgen und seerecht erwies. Freytag 18, 247 ; …