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Reeder

mnd. bis Dial. · 9 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
9 in 9 Wb.
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3

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Reeder

Bd. 16, Sp. 685
Reeder (Rheder, franz. Armateur, Propriétaire de navires, engl. Shipowner, ital. Proprietario di navi), allgemein Eigentümer eines zur Seefahrt verwendeten Schiffes, im Handelsprivatrecht der Eigentümer eines ihm zum Erwerbe durch die Seefahrt dienenden Schiffes (Handelsgesetzbuch, § 484). Reederei (Mitreederei), die Vereinigung mehrerer (Schiffsfreunde, Mitreeder), die ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerbe durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung verwenden (§ 489). Der Anteil eines jeden an dem gemeinschaftlichen Schiff heißt Part oder Schiffspart (§ 474). Das Verhältnis der Mitreeder zueinander bestimmt der Reederbrief, d. h. der zwischen ihnen errichtete Vertrag. Mangels solcher Vereinbarungen finden die § 491 ff. Anwendung (§ 490). Für den Reedereibetrieb kann ein Korrespondentreeder (Schiffsdirektor, Schiffsdisponent) bestellt werden (§ 492). Für die Angelegenheiten der Reederei sind die Beschlüsse der Mitreeder maßgebend; hierbei entscheidet in der Regel Stimmenmehrheit; die Stimmen werden nach der Größe der Schiffsparten berechnet (§ 491). Die Verteilung des Gewinns und Verlustes geschieht nach der Größe der Schiffsparten (§ 502). Die Auflösung der Reederei kann durch Stimmenmehrheit beschlossen werden; der Beschluß, das Schiff zu veräußern, steht dem Auflösungsbeschluß gleich (§ 506). Vgl. Peters, Die Entwickelung der deutschen Reederei (Jena 1899–1905, 2 Bde.).
1429 Zeichen · 18 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    reederM.

    Köbler Mnd. Wörterbuch

    reeder , M. Vw.: s. rēdære* (3)

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    ReederDer

    Campe (1807–1813) · +4 Parallelbelege

    Der Reeder , oder

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Reeder

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Reeder (Rheder , franz. Armateur, Propriétaire de navires , engl. Shipowner , ital. Proprietario di navi ), allgemein Ei…

  4. modern
    Dialekt
    Reederm.

    Mecklenburgisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Reeder m. Reeder, der Ausrüster und Befrachter eines Schiffes: 'Rheder von Ostseeschiffen' (1810) Contrib.-Ed.; de Schip…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit reeder

5 Bildungen · 3 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von reeder

reed + -er

reeder leitet sich vom Lemma reed ab mit Suffix -er.

Zerlegung von reeder 2 Komponenten

ree+der

reeder setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

reeder‑ als Erstglied (3 von 3)

reederei

DWB

reede·rei

reederei , f. arbeit und gewerbe als reeder, genossenschaft derselben: reederei, societas quae navem instruit et mercibus onerat, die ausrüs…

Reederibauk

MeckWB

Reederibauk n. Buch, in welchem die Namen der Schiffe und der Schiffer verzeichnet waren; ein solches hatte de Tidenbringer (1930) Ro Warn .

reeder als Zweitglied (2 von 2)

mitreeder

DWB

mit·reeder

mitreeder , m. miteigenthümer eines seeschiffes. Jacobsson 3, 74 a .

schiffsreeder

DWB

schiff·s·reeder

schiffsreeder , m. , vielfach schiffsrheder, wie reeder theil 8, 489: dieser mann, der weder als mensch noch als regent besondere eigenschaf…