Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reeder m.
reeder , m. ausrüster eines schiffes, mnd. reeder Lappenberg hamb. rechtsalt. 1, 306 (15. jahrh. ), mnl. reeder, exercitor navis, partiarius, ratiarius qui ex rate quaestum facit Kilian ; seit Schottel auch hochdeutsch verzeichnet und bekannt: rehder exercitor 1384; reeder, der ausrüster, eigenthümer oder befrachter, der kaufmann der entweder sein eigenes oder ein gemietetes schiff auf seine gefahr ausrüstet, sein gewerb damit zu treiben. Frisch 2, 100 a ; später, bis in die neueste zeit in der schreibung rheder, schiffsrheder. vergl. auch mitreeder.