Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
schwindeln
schwindeln
schwindeln Vb. ‘sich schwindlig fühlen, betrügen’, ahd. swintilōn ‘in Ohnmacht fallen, Schwindel empfinden’ (um 800), mhd. swindeln ist Iterativbildung zu dem unter schwinden (s. d.) dargestellten Verb. Bereits im Ahd. stehen persönliche Konstruktion (swintilōmēs ‘wir schwindeln, fühlen uns schwindlig’) und unpersönliche mit Dativ der Person (uns swintilōt) nebeneinander. Durch freieren Gebrauch entwickelt sich im 18. Jh. ‘sich (wohin) versteigen, abenteuerliche Entwürfe oder Versprechungen machen’ und unter Einfluß von Schwindel ‘Betrug’ und Schwindler ‘Phantast, Flunkerer’ (s. unten) die heute vorherrschende Bedeutung ‘die Unwahrheit sagen, lügen’. – Schwindel m. ‘Taumelgefühl, Lüge, Betrug’, mhd. swindel ‘drehendes Gefühl im Kopf, Taumelgefühl’, aus dem Verb rückgebildet. Übertragen ‘Taumel der Erregung, der Begeisterung’ (18. Jh.). Ausgehend von einer Verwendung ‘unbesonnenes Handeln’ (vereinzelt bereits 16. Jh.) entwickelt sich über ‘unlauteres Handeln’ die heute vorherrschende Bedeutung ‘Lüge, Betrug’ (18. Jh., geläufig seit dem 19. Jh.). Schwindler m. ‘Schwärmer, Phantast’ (17. Jh.), ‘unbesonnener, leichtsinniger, unlauterer Mensch’ (Ende 18. Jh.), ‘Betrüger, Lügner’ (19. Jh.). Aus dem Dt. entlehnt engl. swindler für ‘unbesonnener, leichtsinniger Mensch und Geschäftemacher’ (18. Jh.), danach auch ‘Hochstapler, Betrüger’, das über Hamburg auf das Dt. zurückwirkt. Schwindelei f. ‘Lüge, Betrug’ (2. Hälfte 18. Jh.). schwindlig Adj. ‘körperlich Schwindel empfindend’ (16. Jh.).