Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiedsrichter
Schiedsrichter, m.
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vor uch ... burgermeister unnd ratman der stat F. als dysser sachen gewillte schidißrichter brenge ich P.S. als dysser sachen ein volmechtiger krigißman der gewercken ... dyße meine ... gerechtikeitt1482 FreibergUB. II 237 Faksimile
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so aber die nachpauren ... mit ainander ... zwitrechtig wurden, moͤgen sie sich sollicher irr halber, ains vnparteischen schidrichters vrthail entschaiden lassen1546 Perneder,Inst.(1546) 33v Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544
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geben die gelerten ain gemaine regel, ob alle einreden ..., die zů abtreibung ains schidrichters dienen, wider den richter oder rechtsprecher zů recusierung der selben auch stat haben1546 Perneder,Proz. 43r Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544
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die schidrichter ... haben nit macht die fuͤrgeschlagne zeugen zu zwingen, vor inen kuntschaft zugebenNürnbRef. 1564 IX 5 Volltext (und Faksimile)
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soll die sach [Streit um die Breite des Wegs] ainem schidrichter ... auffgeben werden, der für sich selbs ... die thail entschaiden solte1567 Pegius,Dienstbarkeiten 76v Faksimile
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wan die parthey eine sach auff obmänner oder schieds-richter gegeben, und dieselbe keinen bescheid ergehen liessen, ...: so kan die parthey zu recht nicht klagen1627 BöhmLO. B 35 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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wan aber die sätz- oder schidrichter sich gleich zertheilten, vermögen die pündt, daß selbige einen obman ... erkhiesen sollen, welcher die sachen vndt streit befürderlich entscheide1696 Büeler 78 Faksimile
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ob die partheyen in lehns-sachen einen willkuͤhrlichen schieds-richter erwaͤhlen ... koͤnnen?1721 Ludovici,LehnsProzeß³ 119 Faksimile
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[Buchtitel: J.E.W. Ziegler,] de arbitris compromissariis, vulgo schieds-richtern [Straßburg 1737]
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der nahme eines schiedsmanns oder schieds-richters, welcher ihm [sequester] auch ... beygeleget wird1743 Zedler 37 Sp. 306
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jener, der gleich einen richter aus beyder theilen bewilligung die strittige rechts-haͤndel entscheidet, wird ... schied-richter genennet1752 Greneck 433 Faksimile
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zwei fremde juden [haben] wegen einer ... handels-streitigkeit ... den rabbi zu einen schieds-richter sub poena conventionali von 50 rthlt. erwählet1757 ActaBoruss.BehO. XI 1 S. 172
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es ist ... nichts ungewöhnliches, daß freie regenten und staaten einen dritten zum schiedsrichter erwählen1757 RechtVerfMariaTher. 326
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die art, das seinige zu behaupten, wird ... durch vertraͤge bestimmt, wenn partheyen sich ... uͤber schiedsrichter vereinigen1765 Pütter,JurPraxis I 178 Faksimile
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alle, aus dem versicherungsvertrage entspringende streitigkeiten ... sollen ... an dergleichen schiedsrichter ... gebracht, und nicht eher von ordentlichen gerichten angenommen werden, als nachdem von jenen ein ausspruch geschehen1766 NCCPruss. IV 138 Faksimile
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[assecuranz-sachen:] daß ... die vermittelung guter maͤnner gesuchet werden muͤsse, die auch oͤfters zu schieds-richtern gewaͤhlet werden1769 HambGSamml. VII 580 Faksimile
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veraͤchtliches gesindel, oder aber solche leute, die wegen oͤffentlichen schandthaten nicht zu schiedsrichtern oder zeugen ... gebraucht werden1775 Roppelt,Gränzzeichen 34
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das compromiß endiget sich ... durch den tod des schiedsrichters oder der streitenden partheyen1780 Lahner,NürnbR. 509f.
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daß alle ... irrungen und controversen ... durch vier adeliche beiderseits zu erwaͤhlende gemeinsame schiedesrichter mit verwerfung aller berufungsmittel gerichtet werden sollen1788 Thomas,FuldPrR. I 68 Faksimile
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der schieds- sowohl als der ordentliche richter müssen ... nur auf das, was dem gemeinsamen besten sämmtlicher theilnehmer am zuträglichsten ... rücksicht nehmen1794 PreußALR. I 17 § 24
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sollten sich zwischen den gemeinden streitigkeiten ergeben, ist in selben die obrigkeit der ordentliche richter. doch bleibt es ihnen unverwehrt, auf einen schidsrichter zu compromittieren1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 418 Faksimile
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eine person, welche einen streit entscheidet ..., welche man ... einen schiedsrichter, und wenn sie von beyden parteyen freywillig erwählet worden, einen schiedsfreund nennet1798 Adelung² III 1442 Faksimile
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haben sich die streitenden theile entweder ... dahin vereinbaret, dem ausspruch der mittelsperson sich zu unterwerfen, ... ist der mediateur ein schiedsrichter (arbiter), oder sie haben sich ... ausbedungen, daß es von ihrer willkuͤhr abhangen soll, ob sie es bey dem gutachten der mittelsperson bewenden lassen wollen, ... heißt der mediateur ein schiedsmann (arbitrator)1802 RepRecht X 183 Faksimile
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daß von jeder seite drei schiedsrichter erwaͤhlt werden, denen der erste bundesrath einen obmann zugesellt1815 AktWienKongr. II 160