Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
richteramt n.
richteramt , n. amt eines richters: setze dich her zu uns, und berichte uns, weil dich gott zu solchem richterampt foddert. Sus. 50; im übrigen, und weil der herr immittels zum richter-amte beruffen, und gesäzt ist. Butschky kanzl. 328 ; dasz die landleute selbst noch in späten zeiten aus dem unter ihnen angesessenen adel richter erwählten, die das richteramt nachher erblich an ihr geschlecht brachten. Kobbe Bremen u. Verden 1, 266 ; ich komm zu euch hieher ausz fern griechischen landen von Athen, ob mir bey euch hie möcht zustehn das richterampt in teutschem landt. H. Sachs fastn. sp. 1, 54, …