Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
reichsrichter m.
reichsrichter , m. richter, der im namen eines reiches recht spricht: sonsten ist vor zeiten uber die juden ordentlicher reichsrichter in Teutschland gewest der churfürst zu Meintz. Goldast reichssatz. 1, 313 ; an den gowgrafen als den eigentlichen reichsrichter. Möser osn. geschichte 3, 29 ; davon reichsrichterliche erkenntnisse. Majer t. staatsk. 668 .