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Sanierung

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Sanierung

Bd. 17, Sp. 551
Sanierung nennt man die Wiederherstellung (Heilung) eines in der Entwickelung behinderten oder bereits notleidend gewordenen Unternehmens durch Schaffung einer günstigern wirtschaftlichen Grundlage. Da die bedrängte Lage verschiedene Ursachen haben kann, lassen sich auch bestimmte Regeln für die S. nicht geben. Hauptsächlich sucht man durch Herabsetzung des Grundkapitals (bei Aktiengesellschaften) oder durch Vergrößerung der Betriebsmittel eine Besserung der Verhältnisse zu erzielen. Auch die Bildung von Gelegenheitsgesellschaften, Syndikaten, der Ankauf von Werken oder die Beteiligung an Interessengemeinschaften kann sanierend wirken. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt zumeist, wenn es sich zeigt, daß ein Teil des vorhandenen Betriebskapitals nicht genügend benutzt werden kann (konstitutive Kapitalverminderung), oder wenn ein Teil des Kapitals einer Aktiengesellschaft durch Verlust bereits aufgezehrt ist (deklarative Kapitalverminderung). Die Herabsetzung erfolgt beim Vorhandensein zu reichlicher Betriebsmittel durch Verminderung der Aktienanzahl im Wege des freihändigen Rückkaufes oder durch Einziehung von Aktien im Submissionsweg. Die Kapitalreduktion zufolge bereits eingetretener Verluste aber wird in der Regel durch Verminderung des Nennwerts der Aktien (Abstempelung) oder durch Verminderung der Anzahl der Aktien (Zusammenlegung) durchgeführt. Anderseits kann aber auch der Mangel an Betriebsmitteln Schuld tragen, daß ein Unternehmen sich nicht gut entwickelt. Hier muß eine S. nach andrer Richtung erfolgen; es müssen neue Betriebsmittel dem Unternehmen zugeführt werden. Dies geschieht durch Aufnahme von Anleihen und Hypotheken oder durch Ausgabe neuer Aktien, Neuausgabe von Vorzugsaktien oder Zuzahlung der Aktionäre bei Umwandlung von alten Aktien in Vorzugsaktien. Auch die Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften (Fusion) zählt zu den Sanierungsmaßnahmen. Vgl. Leist, Die S. von Aktiengesellschaften (Berl. 1905); Wolff, Die Praxis der Finanzierung (das. 1905).
2016 Zeichen · 18 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Sanierung

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

    sanieren Vb. ‘heilen, in Ordnung bringen, wiederherstellen’, entlehnt (19. Jh.) aus lat. sānāre ‘heilen’, einer Bildung …

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Sanierung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Sanierung nennt man die Wiederherstellung (Heilung) eines in der Entwickelung behinderten oder bereits notleidend geword…

  3. Spezial
    Sanierung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Sa|nie|rung f. (-,-en) 1 ressanamënt (-nc) m. 2 ‹med› sanaziun (-s) f. , varentada (-des) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit sanierung

7 Bildungen · 7 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von sanierung 2 Analysen

sanieren + -ung

sanierung leitet sich vom Lemma sanieren ab mit Suffix -ung, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Alternativen: sani+-er+-ung

Zerlegung von sanierung 2 Komponenten

sani+e+rung

sanierung setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

sanierung‑ als Erstglied (7 von 7)