Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Rückfall M.
Rückfall, M. ›Zurückfallen, Zurückfallen eines Gutes (E. 17. Jh.), Begehung einer vorsätzlichen Straftat die im Höchstmaß mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe Rückversicherung bedroht ist durch einen Täter der schon mindestens zweimal im räumlichen Gel- tungsbereich des Strafgesetzbuches wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Strafe verurteilt worden ist und wegen dieser Taten mindestens drei Monate Freiheits- strafe verbüßt hat‹, ›Zurückfallen‹ M. 18. Jh. (Zedler), Lüs. (frz. rÄcidive, F., ›Rück- fall‹, bzw.) lat. recidiva, F., ›Rückfall‹, zu lat. recidivus, Adj., ›zurückfallend‹, zu lat. re, Präp., Präf., ›zurück, wieder‹, lat. cadere, V., ›fallen‹, zuerst für Krankheiten, später für Straftäter, Lbd. frz. rÄcidive, M., ›Rückfall‹ (Code pÄnal 1810), s. rück, Fall rückfällig, Adj., ›rückfällig, zurückfallend‹, 17. Jh., s. Rückfall, ig