Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rückfall m.
rückfall , m. das zurückfallen. 1 1) in räumlicher bedeutung selten: die sonn ist voller stoltz und prahlen, der rück-fall der geschosznen strahlen spielt gar zu auszerordentlich. Picander 3, 8 . als technischer ausdruck der musiklehre: rückfall oder unterschlag, der nachschlag von oben. Gathy 3 (1871) 232 b . 2 2) häufiger übertragen: in der rechtslehre reditus feudi ad dominum. universallex. 32, 1701, reservatio successionis 32, 1711. in der medicin recidiv: ein kranker bekommt einen rückfall. Adelung. freier rückfall in sünde, irrthum u. ähnl.: nur von solchen menschen können also auch die …