Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verjährung fem.
verjährung , fem. altern an jahren, ungültig werden durch alter. gewinn oder verlust eines rechtes durch langjährigen gebrauch oder langjährige nichtbeanspruchung. auch verjarung, z. b. Mathesius Sar. 29 b (1562) ; was auch herwieder von gewohnheiten anderer vermeynten bergwercken, dar der vorkauff dem zehenden folgen sol angezogen, solchs mag sein aus sonderlicher beleihung, gnad oder verjährung, wie oben angezeigt. Hortleder 896, 17 ( urk. v. 1527); da jemandt ein liegend gut .. uber dreyszig jahr .. besessen hett, ob er gleich hernach darumb angefochten werden wolt und keinen wehrbrieff für…