Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verjähren verb.
verjähren , verb. alt werden, durch alter ungültig werden. mhd. verjæren, mnd. vorjaren, nhd. mit und ohne umlaut ( s. unten ), wie auch schon einfaches jähren neben jahren ( siehe 4, 2, 2239). die bedeutung der zusammensetzung ist intensiver, als das einfache zeitwort. im mhd. und mnd. ist das transitiv vorherrschend durch den in der rechtssprache vielfach vorkommenden kunstausdruck ein lehen, ein gut verjähren, das lehen durch unterlassung der muthung verfallen lassen. hieran schlieszt sich das reflexiv. Lexer 3, 137 ( vgl. auch wo eigin unde erbe irstirbit an kindir, di wile di kindir bi ei…