Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reputation
Reputation, f.
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die beleidigung und verletzung ihrer ... maj. reputation und hoheit1549 Moser,KreisAbsch. I 14 Faksimile
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sollen cammerrichter und beysitzer in ... fridbrüchen ... zu erhaltung der keyserlichen maiestat gebürlichen reputation die absolution von der acht anderst nicht, dann mit irer ... keyserlichen maiestat ... willen zulassen1555 RKGO.(Laufs) II 18 § 2 Textarchiv: RKGO.(Laufs) II 18
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dieweil es keinem standt gebührt, weder die hohen oder geringen häubter an ihren ehren, reputationen und hochheiten schimpfflich zu suchen1581 Zweibrücken/Kern,HofO. II 186
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des hailigen reichs hochait, reputation und wolfarttnach 1582 RTTraktat(Rauch) 105 Faksimile
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alldieweils der regiments staab umb der justitae, und des obristen reputation willen verordnet, dann aber nit schuldiger respect will gehalten werden1626 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 248
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vp den rathskeerdag ist ... tho erholdunge desser stadt ehr vnd reputation ... beschloten ... dat also henferner nemandt dersuluigen ... so mit ehrenrörigen excessen behaftet ... tho achtemans vnd rathsstand admittirt ... werden sollen1650 Crone,GildenCoesfeld 56
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wollen wir, das zuerhaltung der gerichtlichen reputation vnd befürderung rechtens aller vngehorsamb, abgestrafft ... werde1654 NÖLO. I 9 § 1
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daß etwas wider ihrer majest. landsfuͤrstl. regalien, authoritaͤt, hochheit, und reputation, oder das land ... fuͤrgenommen werden wolte1677 CAustr. I 575 Faksimile