Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
raumen
raumen
- ›eine räumliche bzw. räumlich gedachte Bezugsgröße verlassen‹; dies überwiegend Zwang, Notwendigkeit implizierend: ›von einem Ort, aus einem Land weggehen, wegziehen, flüchten, abziehen (müssen)‹; spe
- ›weichen, den Rückzug antreten‹; salopp: ›abhauen, verschwinden‹; speziell: ›(aus einem Haus) ausziehen‹; ohne Explikation der mitgedachten räumlichen Bezugsgröße
- ›jm. etw. freimachen, etw. (meist: einen Ort, Platz) von der Anwesenheit unerwünschter Personen räumen‹; mit Dat.obj. d. P.: ›jm. etw. (z. B. ein besetztes Gebiet, ein Grundstück, ein Lehen) überlasse
- ›etw. (meist: einen Ort, Platz) zu einem bestimmten Zweck von etw., das als störend vorausgesetzt, aber nicht genannt wird, freimachen, reinigen‹; im Einzelnen: ›etw. (z. B. Wasserläufe, Weideland, Gr
- ›etw. von / aus einer räumlichen bzw. räumlich gedachten Bezugsgröße wegschaffen, entfernen, tilgen, verschwinden lassen‹
- ›etw. (ohne Erlaubnis, ohne Recht) ausräumen, plündern‹; tendenziell ironisierend, an 4 anschließbar.
- ›nachgeben‹; ›jm. / e. S. etw. zugestehen, Raum geben‹; als Ütr. zu 3 auffassbar
Etymologie: zu mhd.