Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Quittung
Quittung
quitt Adj. (nur prädikativ) ‘los, ledig, frei, nichts mehr schuldig, beglichen’, nur noch in der Wendung (mit jmdm.) quitt sein. Mhd. quīt, quit ‘los, ledig, frei’ ist wie mnd. quīt, mnl. quīte, nl. kwijt, engl. quit entlehnt aus afrz. quite ‘frei, ledig des Auferlegten, außer Gefahr, unbeteiligt, ruhig, frei zu eigen, bezahlt, erledigt’ (frz. quitte ‘nichts mehr schuldig, frei, los, ledig’), einem zuerst bildungssprachlichen juristischen und theologischen Ausdruck (afrz. auch ‘frei von Verpflichtungen, von Sünde’); aus lat. quiētus (gesprochen quíetus?) ‘Ruhe haltend, ruhig’, eigentlich ‘frei von Arbeit und Sorge’, daher auch ‘unangefochten, gesichert, frei’, zu lat. quiēs (quiētis) ‘Ruhe (von der Arbeit), Erholung’. Im Dt. ist quitt bereits in älterer Zeit (13. Jh.) ein geläufiges Wort der Kaufmanns- und Handelssprache. – quittieren Vb. ‘den Empfang bestätigen, von einer Verpflichtung entlasten, abdanken’, mhd. quittieren ‘ledig machen, von einer Verpflichtung freisprechen’, frühnhd. (Kaufmannssprache) ‘den Empfang einer Zahlung bescheinigen’ (15. Jh.), ‘ein Amt, den Dienst aufgeben’ in Heer und Verwaltung (17. Jh., nach frz. quitter le service, dt. den Dienst quittieren ‘abdanken, zurücktreten’), entlehnt aus afrz. quiter ‘jmdn. losgeben, freigeben, einer Leistung ledig erklären, etw. aufgeben, erlassen, abzahlen, überlassen’, frz. quitter ‘verlassen, aufgeben, loslassen, ablegen’, abgeleitet vom Adjektiv afrz. quite (s. oben). Quittung f. ‘Empfangsbestätigung, Beleg’ (15. Jh.), abgeleitet von mhd. quīten, quiten ‘frei machen, lösen’, zum Adjektiv mhd. quīt, quit (s. oben); vgl. mhd. quitbrief und mnd. quitunge ‘Loslassung, Befreiung’.