Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtkammeramt
Stadtkammeramt, n. wie Stadtkämmerei (I), Stadtkämmereramt daß diesemnach ... die jährliche raitungslaistung bei diesem stattcammerambt ... merklich facilitiert werden 1690 OÖsterr./ÖW. XII 477 weilen ... das stadtkammeramt mit einem andern stadtkammerer ersetzet soll werden, dahero bittet die ... bürgerschaft, ein löblicher stadtmagistrat geruhe dieses officium ... einem subjecto ex vigintiquatuor viratu zu ersetzen 1747 MHungJurHist. IV 2 S. 750 Faksimile