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Protokoll

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Protokoll

Protokoll, n.

Aufzeichnung rechtlich relevanter Handlungen oder Vorgänge, insb. im Prozeß (I), idR. durch eigens dazu bestellte Amtspersonen, woraus die Beweiskraft der Protokolle resultiert; tw. auch als Grundlage eines später zu errichtenden Dokuments
  • want wy finden in onsen protokoll, dat an dei geistlicheit burgergudes, dar dei stat deinst van plach to hebn, so korz als binnen 4 of 5 jahren komen is over 3000 gulden gut
    1473 BeitrEssen 20 (1900) 142
  • oer anderen uthschulde unde inschult steyt gheteykent in deme eersten prothocoll effte entwerpyngh des testamentes in eyne papyrene zedulen myd deser hand ghescreven
    1484 OstfriesUB. II 217 Faksimile
  • zum sechsten soll der richter mit flyss besehen ob die fryheit oder briefe so zu transsumirn begert werden, one das prothocoll des notarien, der tods abgangen were, syen vffrichtig vnuerletzt vnd nicht argwonig
    1498 WormsRef. III 3, 19, 6 Volltext (und Faksimile)
  • fuͤrter so befehlen wir, daß ein jeder notarius in alleweg geflissen seyn soll, zu haben und mit hoͤchstem fleiß zu verwahren, auch nach ihm zu verlassen ein protocoll, darinnen alle und jede handlung, vor ihm ergangen, darzu er gebeten wird, durch ihn selbst ... nach ihrer ordnung beschrieben und der offenen instrumenten, so sie daraus geben wuͤrden, von wort zu wort gleichlautende copei registrirt, zu behalten und zu verwahren
    1512 RNotariatsO./RAbsch. I 154 Faksimile
  • ordnen wir, daß fürhin jeglicher procurator sein prothocoll bey seinen gethanen pflichten besichtigen und keinen unnottürftigen rechtsatz thun ... soll
    1555 RKGO.(Laufs) I 23 § 10 Textarchiv: RKGO.(Laufs) I 23
  • prothocoll. extract. jnbreuiatur. ein buch darein die notarien vnd offne schreiber an gerichten vnd sonst, erstlich alle handlung verzeichnen, vnnd darnach erst daheimen einschreiben, was nun auß solchem prothocoll nach der leng außgezogen vnd abgeschrieben wirt, oder sonst auch auß andern buͤchern als renthzinß, vnd statuten buͤchern gezogen wirt, heißt ein extract
    1564 Schwartzenbach 70v Faksimile
  • [dillenburgische Kanzleiordnung.] ein gemein prothocoll aller und jeder täglichs ankhommenden sachen
    1569 Siegerland 18 (1936) 143
  • protocol, gemeyn statt oder gerichtsbůch, darein man allerley handlung verzeichnet
    1571 Roth 343 Faksimile
  • sol alles klaͤrlich vnnd vnderschiedlich bey die gerichtshaͤndel inn das gerichtsbůch odder prothocoll geschrieben werden
    TeutschForm. 1571 Bl. 66v Faksimile
  • er soll den handel erstlich in sein libel oder prothocoll (das ist ein fuͤrschreibung) begreiffen, vnd nachmals darauß in offen instrument stellen
    TeutschForm. 1571 Bl. 168r Faksimile
  • eß soll auch ein jeder secretarius ein prothocoll machen, in welchen ehr der sachen, die ehr beigefuddert, und die darauff gefolgete beschluß verzeichenen soll, mitt vermeldung der personen, so darbei gewesen und dergestalt beschlossen haben, auch ire prothocolla in iren schrank verschlossen heimblich halten
    MünsterKzlO.(1574) 252
  • verliest ihr majestatt secretarius oder ein ander ... die proposition offentlich, und pflegt inmitten des sals ... ein tisch zu stehen, daran der churfürstl. mayntzischer cantzler sambt ir churfl. gnaden secretarien einer, so deß heiligen reichs protocoll haltet, sitzen und die proponierte puncten sambt andern dingen auffzeichnen sollen
    1577 RTTraktat(Rauch) 54 Faksimile
  • welcher auch protestirt, der bittet solchs dem meyntzischen protocollo einzuverleiben; auff die andern protocollen, wann sie nicht collationirt und gegen einander durchsehen werden, pflegt man sich nicht zu verlassen
    1577 RTTraktat(Rauch) 64 Faksimile
  • drumb so bald der procurator die protocoll herubergeschicket, soll einer jglichen sach protocoll separatim fein draus continuirt werden, drin man sich leicht zu ersehen, was jederzeit zu fertigen
    1582 Engel,LippeArchive 100
  • darumb sollen alle contrahirende partheien, bej verlust der guͤtter vnd kauffgeldts, jn solchen sachen, ohne einmischung einiges betrugks, vffrichtig vnd redlich handeln, sich mitt namen vnd zunamen sambt den guͤttern so vereussert oder verkaufft worden, stuͤckweise mitt jren gewissen anstossen, sowhol in des landtschreibers protocoll, als auch in die den gerichtsknechten befohlene vffruffsbuͤcher, verzeichnen lassen
    1586 CCNass. I 1 Sp. 519 Faksimile
  • guete registratur aller gerichtsbiecher, prothocoll, brieflicher urkunden, gerichts- und andern acten
    1610 Innviertel/ÖW. XV 100
  • der gerichts-secretarius soll in allen gerichtlichenn sachenn die prothocoll fleißig haltenn vnndt wahren, was vf einen jeden termin gehandlet vnndt vorbracht wirdt, kuͤrtzlich verzeichnenn [usw.]
    1613 HessSamml. III 723 Faksimile
  • wan schultes vnndt gericht sich also des ausspruchs oder vrteils vereininget vndt verglichen, sol solches alsobalt durch den gerichtschreiber oder, wo kein schreiber beiihanden in geringfertigen sachen, alzeitt was verhandelt vndt beschlossen durch schultheissen oder einen des gerichts in das ordentliche protocol verzeichnet vndt geschriben werden, damit die gericht vf erfoderung alzeitt dessen, was von inen verhandelt vndt geschlossen worden, darumb redt vndt antwortt geben konnen
    1628/29 PfälzW. II 750
  • sollen nun vndt hinfuro alle kauff vndt dausch, wie die namen haben mogen vndt geschehen, [vndt] nicht zuvor ehe einiger weinkauff daruber getruncken, dem schultheissen oder in seinem abwessen vndt verreissen den vnderschultheissen oder gerichten angezeigt, auch nach verloffener losungszeitt beiide parteien beii schultheissen erscheinen, damit derselbige kauff oder dausch zur nachrichtung in enderung der beedt[zeit vndt] anderen zutragenden fellen in das ordentliche darzu sonderbare angeordenete protocol aufgezeichnet [werde]
    1628/29 PfälzW. II 776
  • soll der vertrag, abschied oder compromiß wo möglich alsobalden darauf verfasset und publicirt oder, da es wegen anderer verhinderungen nicht thunlich, der inhalt aus den protocollen den partheyen mündlich angedeutet und sodann zu anhör- und ausantwortung des formalisirten briefs sobalden ein termin anberaumt werden
    1. Hälfte 17. Jh. ArchivarHistoriker 449
  • die ambtleuth sollen uͤber alle waͤisen-rechnungen durchauß ein protocoll halten, darinn soll underschiedlich kommen und begriffen seyn aller pfleg-rechnungen, einnemmen und außgeben
    1715 BadLO. 82 Faksimile
  • weil aber nicht alles, was im gerichte geschiehet, schrifftlich vollfuͤhret, sondern auch oͤffters muͤndlich vollzogen, und alsdann erst aufs pappier gebracht wird, so wird dieses zusammen acta, wenn sie aber getheilet betrachtet werden, protocollum geheissen
    1732 Zedler I 388 Faksimile
  • das protocoll, haupt- oder verzeichnus-buch, worinnen man aufschreibet, was vorgehet, dergleichen die richter und notarii haben
    1753 Oberländer 578 Faksimile
  • wer ein öffentliches, es sey vor gericht oder notarien und zeugen verfertigtes protocoll oder instrument als irrig gefasset anfechten will, muß solches wenigstens mit drey zeugen darthun
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 68 § 1
  • gleich wie die gantbrief jederzeit vor gericht zu erkennen, es auch hierinfals bei austeilungen auf die prioritet der forderung beruhet, als solle der actuarius oder landschreiber, damit die gläubiger hierinnen nicht verkürzt werden, hieröber ein ordentliches prodcolum füehren, alle jene, die um gantbrief anlangen, der ordnung nach, wie sie sich melden, darinnen anmercken und bei erstem gricht auch des nemlichen ordnung nach die gantbrief erkent werden
    1775 Vorarlberg/ÖW. XVIII 116
  • nach geendigtem peinlichen verhoͤr muß daher das abgehaltene protocoll dem inquisiten deutlich vorgelesen und derselbe zugleich erinnert werden, darauf genau acht zu haben, um seine niedergeschriebenen aussagen entweder schlechterdings zu genehmigen, oder sich auch wegen des sinnes, in dem er diese oder jene genommen wissen wolle, naͤher zu erklaͤren
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1272 Faksimile
  • ueber die ordentlichen proceßsachen aber ist ein besonderes protocoll zu jedem stoße der manualacten in der form eines judicialprotocolls abzufassen
    1790 Thomas,FuldPrR. III 278 Faksimile
  • protokoll, im weitlaͤufigsten sinn, ist ein glaubwuͤrdiges, schriftliches verzeichniß einer vorgenommenen handlung. es lassen sich so vielerley gattungen von protokollen gedenken, als verschieden die handlungen seyn koͤnnen, die den gegenstand derselben ausmachen
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 321 [ebd. 321-326]
  • in den beiden höheren kollegien führt jeder gesandtschaftssekretär ein protokoll, der mainzische aber das hauptprotokoll, mit welchem die ubrigen verglichen und berichtigt werden
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 71
  • protocolliren heißt ... das geschaͤft einer besonders dazu bestellten und beeidigten person, die in den sitzungen eines collegiums vorgekommenen verhandlungen, der wahrheit und den gesetzlichen verordnungen gemaͤß, aufzuzeichnen; protocoll ist die solchergestalt verfertigte erzaͤhlung der collegialischen verhandlungen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 127 Faksimile
  • gerichtliche protokolle müssen 1) in anwesenheit einer richteramts-person und eines beeideten aktuars sogleich, wie eine handlung vor gericht vorgehet, aufgenommen werden. 2) sie müssen in der aufschrift ort, tag, monat und jahr enthalten, wo das protokoll aufgenommen wurde
    1815 Gönner,EntwGesB. I 120f. Faksimile
  • der vorwurf, daß das factische sachverhältniß durch ein protokoll nicht so treu und vollständig dargestellt werden kann, als dies unumgänglich wesentlich oder doch zur vollständigen beruhigung des richters nothwendig ist, gilt nur für criminalsachen
    1818 Landsberg,Gutachten 87 Faksimile

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    protokoll

    Mittelniederdeutsches Wb.

    * ~protokoll Gerichtsprotokoll. —

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Protokóll

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Das Protokóll , des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Protocollum, ein Buch oder eine Schrift, worein öffentliche…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Protokoll

    Goethe-Wörterbuch

    Protokoll häufig -c- (ebenfalls in den nachfolgenden Komposita); ‘Protoc.’ B14,291 1 kanzleisprachl: Mitschrift a für di…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Protokoll

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Protokoll , griech.-deutsch, d.h. das zuerst Angeheftete, bei den Alten ein an Papyrusrollen geklebter Zettel, mit dem T…

  5. modern
    Dialekt
    Protokoll

    Bayerisches Wörterbuch · +5 Parallelbelege

    Protokoll Band 3, Spalte 3,498

  6. Spezial
    Protokolln

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Protokoll , n протокол , м

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit protokoll

46 Bildungen · 22 Erstglied · 23 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von protokoll 2 Komponenten

proto+koll

protokoll setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

protokoll‑ als Erstglied (22 von 22)

Protokollabschrift

GWB

protokoll·abschrift

Protokollabschrift einmal Getrenntschr zu ‘Protokoll’ 1b; Kopie eines Sitzungsberichtes Nebenstehende Expeditionen..Herrn Dr. Körner, mit Pr…

Protokollant

Pfeifer_etym

protokol·lant

Protokoll n. ‘Niederschrift, Verhandlungs-, Sitzungsbericht’, zunächst ein juristischer Terminus ‘Niederschrift, Bericht über eine Gerichtsv…

Protokollatbuch

DRW

Protokollatbuch, n. wie Protokollbuch bey auffrichtung dieses neuen protokollat-buchs 1698 JbWestfKG. 21 (1919) 4

Protokollauszug

GWB

protokoll·auszug

Protokollauszug mehrf Bindestrichschr zu ‘Protokoll’ 1b: eine bestimmte Angelegenheit betreffender Abschnitt eines längeren Protokolls hat d…

Protokollbuch

DRW

protokoll·buch

Protokollbuch, n. (gebundenes) Buch zum Eintrag von Protokollen bdv.: Protokollatbuch, Protokollbüchlein vgl. Drögebuch, Gartenbuch (II), He…

Protokollbüchlein

DRW

Protokollbüchlein, n. Dim. zu Protokollbuch ain aigenes prothocolbüechl weegen der peenfahl 1671 NÖsterr./ÖW. IX 131 Faksimile

prôtokollêren

MNWB

protokol·leren

+ prôtokollêren , -îren , swv. : verzeichnen, schriftl. niederlegen, welcher vordracht in êns êrbârn râts tô Rendesborch vorwārungsbôk p.-et…

Protokollextrakt

GWB

protokoll·extrakt

Protokollextrakt -c(k)t, je einmal Getrenntschr u Bindestrichschr zu ‘Protokoll’ 1b T8,201,6 v 30.5.22 B40,101,2 Leonhardi 17.10.25 Syn Extr…

protokollieren

Pfeifer_etym

protokol·lieren

Protokoll n. ‘Niederschrift, Verhandlungs-, Sitzungsbericht’, zunächst ein juristischer Terminus ‘Niederschrift, Bericht über eine Gerichtsv…

Protokolliergeld

DRW

Protokolliergeld, n. Gebühr für die Abfassung eines Protokolls wann einer vor gericht clagt, solle er schuldig sein den clagschatz oder daß …

Protokollierung

DRW

Protokollierung, f. Abfassung eines Protokolls wann ain guet oder grundstuck unter hiesiger kais. herrschaft verkauft, übergeben oder durch …

Protokollist

DRW

protokol·list

Protokollist, m. Protokollführer ein meyntzischer secretarius oder protocollist 1577 RTTraktat(Rauch) 64 Faksimile [Übschr.:] vom protocoll …

Protokollkasten

MeckWB

protokoll·kasten

Protokollkasten m. derb wie Protokoll 2: ick hau di an 'n Protokollkasten, dat du Lumpen kotzt (1895) Ma GHelle .

Protokollprinz

Meyers

protokoll·prinz

Protokollprinz , Beiname des dän. Königs Christian IX. (s. d. 16, gest. 29. Jan. 1906) vor seiner Thronbesteigung, weil das Londoner Protoko…

Protokollsextrakt

DRW

protokoll·s·extrakt

Protokollsextrakt, m. schriftlicher Auszug aus einem Protokoll von außschreibung der inventarien, gerhabschaftraittungen und erbsverthaillun…

Protokollzettel

DRW

protokoll·zettel

Protokollzettel, m. auf einem Blatt niedergeschriebenes Protokoll wie dann solcher actus gemelter prouision laut deß vbergebenen prothokollz…

protokoll als Zweitglied (23 von 23)

Achtprotokoll

DRW

acht·protokoll

Achtprotokoll zu 2Acht "Über die getroffene Wahl [der Marschhauptleute und Großgevollmächtigten] wird eine Acht ausgefertigt und in das vom …

Amtsprotokoll

DRW

amts·protokoll

Amtsprotokoll amtliche Niederschrift 1707 CCHolsat. I 19 Faksimile 1733 Nassau/Diefenb.-Wülcker 53 Faksimile

gerichteprotokoll

KöblerMnd

gerichte·protokoll

gerichteprotokoll , N.? nhd. Gerichtsprotokoll E.: s. gerichte (4), protokoll W.: vgl. nhd. Gerichtsprotokoll, N., Gerichtsprotokoll, DW 5, …

Notarienprotokoll

DRW

notari·en·protokoll

Notarienprotokoll, n. Sammlung der von einem Notar bei Gericht gefertigten Protokolle vgl. Notariatschreiben sollen alle gerichts acta in da…

Pfandprotokoll

DRW

pfand·protokoll

Pfandprotokoll, n. Niederschrift von Verpfändungen solches schuld- und pfand-protocoll ... soll dem p.t. stadt-secretario uͤbergeben ... wer…

Ratsprotokoll

DRW

rat·s·protokoll

Ratsprotokoll, n. amtliche Aufzeichnung der wesentlichen Vorgänge einer Ratssitzung vgl. Ratsbuch (I), Ratsschreiber (I) daß die prothonotar…

Ratssitzprotokoll

DRW

ratssitz·protokoll

Ratssitzprotokoll, n. Protokoll einer Ratsitzung vgl. Ratsschreiber (I) ain extract aus dem rathsizprothocoll 1611 Dollinger,MaxFinanzref. 1…

Rechnungsprotokoll

DRW

rechnung·s·protokoll

Rechnungsprotokoll, n. förmliche Niederschrift einer Rechnungsabhörung vgl. Rechnungrodel nun haben sie ... von ihrer verrichtungen gehörige…

Reichsprotokoll

DRW

reich·s·protokoll

Reichsprotokoll, n. I Niederschrift der amtlichen Verhandlungen eines ¹Reichstags (I) oder von dessen Kollegien vgl. Kreisprotokoll, Reichsf…

Reichstagsprotokoll

DRW

reichstag·s·protokoll

Reichstagsprotokoll, n. amtliche schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse eines Reichstags reichstag-protocolum 1576 Gross,Reichshofkanzl…

Rügeprotokoll

DRW

Rügeprotokoll, n. Verzeichnis rügbarer (I) Vergehen es sollen ... bey allen ... růggerichten die stattschreiber ... die fürgebrachte růgbare…

Schuldprotokoll

DRW

schuld·protokoll

Schuldprotokoll, n. amtl. (zusammenfassende) Niederschrift über die Vereinbarung bzw. Vergabe eines Darlehens; auch: ein Verzeichnis hierfür…

Schulprotokoll

DRW

schul·protokoll

Schulprotokoll, n. amtl. Verzeichnis aller Vorgänge in einer Schule (I) es soll auch der herr rector ein ordentliches schul-prothocoll halte…

Stadtprotokoll

DRW

stadt·protokoll

Stadtprotokoll, n. wie Ratsbuch (I), Stadtbuch (I) es wöllen obgemelte zeitliche herren burgermeisteren diese meine verordnungh, die allmose…

Stallsprotokoll

DRW

stall·s·protokoll

Stallsprotokoll, n. Niederschrift eines vom Stall (IX) gefassten Beschlusses laut stallsprotocolli de anno 1671 [solle] ... ein ... kind, so…

Steuerprotokoll

DRW

steuer·protokoll

Steuerprotokoll, n. wie Steuerregister ainer verschlossenen lad, in welche lad der gemaind steurprotocoll und raitungsbüecher verschlossen 1…

Ableitungen von protokoll (1 von 1)

protokolle

DWBQVZ

protokolle: die protokolle des Mannheimer nationaltheaters unter Dalberg aus den jahren 1781 bis 1789. hg. v. M. Martersteig. Mannheim 1890 …