Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratssitz
Ratssitz, m. I wie Ratsitzung [beim Universitätsrat:] das fürohin im rath-sitz ein ieder sein stell nach der ordnung habender lectur einnehme 1588 HeidelbUnivStat. 228 Faksimile sollte solches bey jetzigem raths-sitz ins werck gerichtet ... werden 1654? Moser,StaatsR. 39 S. 171 Faksimile worbey aber ... unter den churfuͤrsten ... in reichs-sessionen oder rahtsitzen schwere vorsitz- und præcedenz-stritte ... entstanden waren 1668 Fugger,Ehrensp. 333 Faksimile als nun im keyserlichem rath-sitze daruͤber gerahtschlagt ward, rieth Stilico, man sollte den Gothen vier tausend pfund goldes entrichten…