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Reichsfürsten

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Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Reichsfürsten

Bd. 4, Sp. 691
Reichsfürsten, im deutschen Reiche Mitglieder des Fürstenstandes, sowohl wirkliche Beherrscher eines reichsunmittelbaren Gebiets, als auch bloße Titularfürsten (und diese nicht nur deutsche, sondern auch italien., russ., polnische etc.); altfürstliche od. neufürstliche Häuser hießen sie, je nachdem sie vor 1580 die fürstliche Würde besessen oder nicht besessen hatten.
371 Zeichen · 5 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Reichsfürsten

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Reichsfürsten , im deutschen Reiche Mitglieder des Fürstenstandes, sowohl wirkliche Beherrscher eines reichsunmittelbare…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit reichsfürsten

4 Bildungen · 4 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

reichsfürsten‑ als Erstglied (4 von 4)

Reichsfürstenrat

DRW

reichsfürsten·rat

Reichsfürstenrat, m. neben dem Kurfürstenkollegium das zweite Kollegium des ¹Reichstags (I), das sich aus der geistlichen und der weltlichen…

Reichsfürstenstand

DRW

reichsfürsten·stand

Reichsfürstenstand, m. I Rang, Rechtsstellung eines Reichsfürsten (I) vgl. Reichsgrafenstand (I), Reichsherrenstand (I) F.v.D. ... ward von …