Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obacht
Obacht, f.
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[daß] die ... eheartickelbriefen unterschidenlichen verstanden ..., auch an thails orten in geringer observanz und obacht gnommen worden sind1633 GraubdnRQ. II 101 Faksimile
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damit dise ordnung in obacht gezochen und bestendig erhalten werde1676 Tirol/ÖW. II 157 Faksimile
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wir befehlen, ... alles ..., was hiebevor ... gegen den mißbrauch der buchdruckereyen ... verordnet worden, in genauer obacht zu ziehen1715 RAbsch. IV 337 Faksimile
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sintemalen aber solche verspröchen und verlobung ain thail nit obacht genomben und gleichsamb missgehalten1720 Tirol/ÖW. IV 128 Faksimile
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obacht ... ist eigentlich nichts anders, als eine gewisse art der ehrerbietung und des gehorsams, da man nemlich jemanden aus besonderer hochachtung entweder etwas zu gefallen thut, oder sonst zu willen lebet, und dessen befehlen freywillig und ungezwungen gehorsamet1740 Zedler 25 Sp. 12 Faksimile
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dahero diser nothwendige articl am wenigsten in obacht ist genohmen und gehalten worden1757 NÖsterr./ÖW. XI 309 Faksimile
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auf daß aber deme beßere obacht folge, solle auch ain richter ... visitieren1766 Tirol/ÖW. V 242 Faksimile
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sollen ... burgermaister, richter und rath ... ihr fleissige obacht halten1608/51 Kärnten/ÖW. VI 458 Faksimile
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[soll] ainem ieden dorfmaister ... auferladen sein, hierauf [auf das Weideverbot] ir fleissige obacht zu halten1625 Tirol/ÖW. III 81 Faksimile
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daß auff solch der partheyen einbringende falsche narrationen gute und bestaͤndige obacht gehalten [werden soll]1640 CAustr. I 17 Faksimile
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so wird auch ohne das jedweder stand, seine plaͤtze mit genugsamer guarnison und aller anderer kriegs-nothdurfft zu versehen und in genaue obacht zu nehmen, nicht unterlassen1654 Moser,StaatsR. 30 S. 335 Faksimile
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soll ... er hinwider auf sy ein fleissige, sorgfältige obacht haben, damit ein ieder seinem ambt trew ... abwartte1654 RHROrdn. II 67
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fleißige obacht und inspection1687 HalleRegO. 26
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dass ... denen obrigkeiten ... die erforderliche instructionen zuegestellet und diesen durchgehents beständig nachgelebt, nicht minder dahin besondere obacht getragen werde, damit das landvolk mit officieren versehen seye1714 Stolz,WehrverfTirol 248
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es soll der leiher ... sorge und obacht haben, daß das geliehene guth nicht umkomme1717 Blüting,Gl. III 89 Faksimile
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hat man ... nichts, was hierzu nur immer fuͤrtraͤglich zu seyn ermessen werden koͤnnte, ausser obacht zu setzen1746 Moser,StaatsR. 28 S. 382 Faksimile
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ein ieder hausvatter solle zu nachts in seinem haus wohl obacht haben ob seine dienstbotten, kinder und inwohner zu rechter zeit zu haus seint1757 NÖsterr./ÖW. VII 683 Faksimile
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selbige [cassen-billets], sowohl bey der annehmung als bey der abgabe, in vorzügliche pflichtmäßige obacht zu nehmen1772 CSax. I 1007 Faksimile
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die vasallen und gerichtsobrigkeiten sollen auf dergleichen ... herum vagirende personen ... gute obacht halten1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 114 Faksimile
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[daß] erwehntes stättlein ... niemalß ... verpfendt gewesen, sondern alle zeit ... bey dem stifft und herzogthumb in gueter obacht gehalten worden1633 GemündenFischerzunft 63
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soll ein jeder braaker die guter, so er gebraaket, sogleich ... stempeln und ... seine hammer mit der krone in gute obacht nehmen, damit in seiner abwesenheit niemand sich derselben bedienen könne1761 DanzigW. 188 Faksimile