Meyers
Nachlaßansprüche , Ansprüche, die aus dem Nachlaß zu befriedigen sind. Eine Geldstrafe kann in den Nachlaß nur dann vollstreckt werden, wenn…
Meyers
nachlass·auseinandersetzung
Nachlaßauseinandersetzung , s. Nachlaßgericht .
DWB
nach·lassen
nachlassen , verb. spät mhd. nâchlâʒen, mnd. nalâten. I I. transitiv. I@1 1) sich entfernend hinter sich lassen, hinterlassen, zurücklassen.…
FWB
1. ›eine im Näheverhältnis verwandtschaftlicher Art stehende Person (in der Regel:) als Erben hinterlassen‹; 2. ›jm. etw. (geld, gut o. ä) h…
PfWB
nachlass·ens
Nach-lassens n. : ' Nachlassen '. 's reent ohne Noolosses [ KL-Hütschhs , PS-Hintwdth NW-Frankeck ]; vgl. PfWB Nachlaß .
DWB
nachlassen·schaft
nachlassenschaft , f. hinterlassenschaft, mehr oberd. und jetzt im hochd. unüblich. Weigand synon. 2105 .
Meyers
Nachlaßgegenstände , Sachen, die zum Nachlaß gehören. Über N. kann der Erbe vor Ausschlagung der Erbschaft wirksam nur verfügen, wenn dies i…
DERW
nachlass·gericht
Nachlaßgericht, N., ›Amtsgericht im Be- reich der für die Nachlaßsachen beste- henden freiwilligen Gerichtsbarkeit‹, 19. Jh., s. Nachlaß, Ge…
Meyers
nachlass·glaeubiger
Nachlaßgläubiger , Personen, die gegen den Nachlaß irgend eine Forderung haben. Vgl. Erbrecht, S. 895.
Meyers
nachlass·grundstueck
Nachlaßgrundstück , Liegenschaften, die zu einem Nachlaß gehören.
Meyers
nachlass·inventar
Nachlaßinventar , s. Nachlaßverzeichnis .
DERW
nachlass·konkurs
Nachlaßkonkurs, M., ›Konkurs über einen - als solchen nicht rechtsfähigen - Nachlaß‹, 19. Jh., s. Nachlaß, Konkurs
DERW
nachlass·pfleger
Nachlaßpfleger, M., ›Pfleger der erforder- lichenfalls bis zur Annahme der Erbschaft zur Sicherung des Nachlasses bestellt werden kann‹, 19.…
DERW
nachlass·pflegschaft
Nachlaßpflegschaft, F., ›Pflegschaft für Nachlaß‹, 19. Jh., s. Nachlaß, Pflegschaft
DERW
nachlass·recht
Nachlaßrecht, N., ›Gesamtheit der einen Nachlaß betreffenden Rechtssätze‹, 19. Jh.?, s. Nachlaß, Recht
Meyers
nachlass·regulierung
Nachlaßregulierung , die außergerichtliche oder gerichtliche Regelung des Nachlasses. Außergerichtlich geschieht sie durch die Erben unter s…
Meyers
nachlass·schulden
Nachlaßschulden , s. Nachlaßverbindlichkeiten .
Meyers
nachlass·separation
Nachlaßseparation , Trennung der Erbschaft vom Vermögen des Erben und Verwahrung derselben durch das Gericht oder Verwaltung durch einen hie…
DWB
nachlass·ung
nachlassung , f. das nachlassen. 1 1) nach der transitiven bedeutung. 1@a a) unterlassung, vernachlässigung, versäumung, neglectus Stieler 1…
FWB
nach·lassung,
1. s. nachlassen 3.; 2. ›Nachlaß bis Aufhebung der Sündenschuld und der Sündenstrafen durch einen dazu Befugten aufgrund der Erbringung eine…
DWB
nachlassung·s·buch
nachlassungsbuch , n. bergmännisch gleich fristbuch. Veith 349 . Scheuchenstuel 172 .
DERW
nachlass·verbindlichkeit
Nachlaßverbindlichkeit, F., ›Verbindlich- keit für die der Erbe beim Erbfall zu haften hat‹, 19. Jh., s. Nachlaß, Ver- bindlichkeit
Meyers
Nachlaßverbindlichkeiten ( Nachlaßschulden ), die vom Erblasser herrührenden Schulden und die den Erben als solchen treffenden Verbindlichke…
Meyers
nachlass·vertrag
Nachlaßvertrag ( Akkord ), der Vertrag, vermöge dessen dem Schuldner ein Teil der Schuld von den Gläubigern erlassen wird. Vgl. auch Zwangsv…
DERW
nachlass·verwaltung
Nachlaßverwaltung, F., ›vom Nachlaßge- richt auf Antrag angeordnete Nachlaß- pflegschaft zum Zweck der Befriedigung der Nachlaßgläubiger‹, 1…
Meyers
nachlass·verzeichnis
Nachlaßverzeichnis ( Nachlaßinventar ), das Verzeichnis des Nachlasses (Inventar), das vom Erben beim Nachlaßgericht eingereicht wird. Zweck…