lautwandel 53 Wörterbücher · 2,7 Mio. Artikel
Wildcard · " Volltext

Aggregat · alle Wörterbücher

Nachlaß

nhd. bis spez. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Pfeifer_etym
Anchors
13 in 11 Wb.
Sprachstufen
6 von 16
Verweise rein
24
Verweise raus
23

Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Nachlaß

Nachlaß

lassen Vb. ‘dulden, erlauben, bitten, veranlassen, daß etw. geschieht, unterlassen, aufhören mit etw., überlassen, geben, aufgeben’. Das gemeingerm., ehemals reduplizierende Verb ahd. lāʒan (8. Jh.), Kurzform lān, mhd. lāʒen, lān, asächs. lātan, mnd. mnl. lāten, nl. laten, aengl. lǣtan, engl. to let, anord. lāta, schwed. låta, got. lētan ist mit den unter lasch und lässig (s. d.) angegebenen Formen und außergerm. mit griech. lēdé͞in (ληδεῖν) ‘träge, müde sein’, lat. lassus (aus *lədto-) ‘laß, matt, müde, abgespannt’, alban. lodh ‘er ermüdet jmdn.’ und lit. léisti ‘(los)lassen, freilassen’ auf eine Wurzelerweiterung ie. *lē(i)d-, *ləd- der Wurzel ie. *lē(i)- ‘nachlassen’ rückführbar. – ablassen Vb. ‘von etw., jmdm. abstehen, aufgeben, entweichen lassen, herniederlassen, (käuflich) überlassen’, ahd. oblāʒan (für gewöhnliches aba-) ‘erlassen, Nachlaß gewähren’ (8. Jh.), mhd. abelāʒen, auch ‘aufgeben, Abstand nehmen, losgehen lassen, entweichen lassen, niederlassen’; s. Ablaß; unablässig Adj. ‘nicht ablassend, andauernd, ohne Unterbrechung’ (16. Jh.). anlassen Vb. ‘(Kleidung) nicht ablegen, eine Vorrichtung nicht ausschalten, einen Motor in Gang setzen’, reflexiv ‘beginnen, in Betrieb kommen’; vgl. ahd. analāʒan ‘hineinlassen, etw. über jmdn. (sich) kommen lassen’ (8. Jh.), mhd. anelāʒen ‘erfinden, angeben, loslassen, in Bewegung setzen’; Anlasser m. ‘Vorrichtung zum In-Gang-Setzen eines Motors, einer Maschine’ (älter Anlaßhebel, 19. Jh.), bei Elektromotoren ‘vorgeschalteter Widerstand, der ein langsames Anlaufen gewährleistet’ (um 1900); Anlaß m. ‘Ursache, Grund’, mhd. ane-, anlāʒ ‘Anfang, Beginn, Punkt, von dem ein Wettrennen ausgeht, Anreiz, Gelegenheit, Kompromiß’; anläßlich Präp. ‘bei Gelegenheit, aus Anlaß’ (19. Jh.), älter (selten) auch adjektivisch und adverbial (15. Jh.); veranlassen Vb. (schwach flektierend) ‘anregen, anordnen, bewirken’, frühnhd. ‘etw. auf jmdn. schieben, jmdn. für etw. auswählen’ (15. Jh.). auslassen Vb. ‘loslassen, weglassen, nicht beachten, (Kleider) verlängern, (Ärger, Zorn) Unschuldige entgelten lassen’, ahd. ūʒlāʒan ‘fortschicken, ausschütten, freilassen, nicht zurückhalten, vergießen, aussprechen, beenden’ (9. Jh.), mhd. ūʒlāʒen; ausgelassen Part.adj. ‘unbändig, hemmungslos’ (vgl. in älterer Sprache ausgelassener Trotz, ausgelassene Leidenschaft), ‘sehr fröhlich’, eigentlich ‘freigelassen’ (16. Jh.). einlassen Vb. ‘herein-, hineinlassen, einfügen’, reflexiv ‘auf etw. eingehen, mit jmdm. verkehren’, ahd. inlāʒan ‘hineinwerfen, einlassen’ (8. Jh.), mhd. īnlāʒen; Einlaß m. ‘das Hineinlassen, Öffnen, Eintritt, Tür’ (16. Jh., Einlaß begehren). entlassen Vb. ‘freigeben, verabschieden, (aus einem Amt) wegschicken, jmds. (Arbeits)vertrag aufkündigen’, ahd. intlāʒan ‘nachlassen, verzeihen, loslassen, lösen, entspannen, weichen’ (8. Jh.), mhd. entlāʒen ‘loslassen, fahrenlassen’, reflexiv ‘sich entfalten’; Entlassung f. ‘Freilassung, Verabschiedung, Entfernung aus einem Amt’ (17. Jh.). erlassen Vb. ‘in Kraft treten lassen, anordnen, von etw. befreien, eine Anordnung aufheben’, ahd. irlāʒan ‘unterlassen, befreien von’ (9. Jh.), mhd. erlāʒen ‘wovon freilassen’, reflexiv ‘auseinandergehen, sich enthalten, unterlassen’; Erlaß m. ‘Verfügung, Anordnung, Aufhebung’ (18. Jh.); unerläßlich Adj. ‘unbedingt erforderlich, nicht aufhebbar’ (17. Jh.). hinterlassen Vb. ‘(einem anderen) zurücklassen, etw. vererben’ (16. Jh.); Hinterlassenschaft f. ‘Zurückgelassenes, Erbe’ (19. Jh.). nachlassen Vb. ‘Spannung lockern, vermindern, schlechter werden, zurücklassen, Preise herabsetzen’, spätmhd. nāchlāʒen; Nachlaß m. ‘das Nachlassen’ (16. Jh.), ‘Hinterlassenschaft’ (18. Jh.), literarischer Nachlaß (19. Jh.); nachlässig Adj. ‘säumig, unzuverlässig, unordentlich’ (15. Jh.); vernachlässigen Vb. ‘nicht gehörig betreuen oder beachten’ (18. Jh., durch Lessing und Goethe verbreitet). niederlassen Vb. ‘von oben herunterlassen’, reflexiv ‘sich ansiedeln, einen festen Wohnsitz, ein Geschäft, eine Firma einrichten’, ahd. nidarlāʒan ‘sinken lassen, nach unten wenden, hinab-, herablassen, versenken’ (9. Jh.), mhd. niderlāʒen; Niederlassung f. ‘das Senken, Ansiedlung, Gründung eines geschäftlichen Unternehmens, Filiale’ (16. Jh.). überlassen Vb. ‘abtreten, übergeben, anheimstellen’ (15. Jh.). unterlassen Vb. ‘nicht tun, versäumen zu tun’, ahd. untarlāʒan (9. Jh.), mhd. underlāʒen ‘abstehen, nicht tun’; Unterlaß m., nur noch in der Fügung ohne Unterlaß ‘ohne Unterbrechung, unaufhörlich’, ahd. āno untarlāʒ, mhd. āne underlāʒ; vgl. ahd. untarlāʒ ‘Unterbrechung’ (9. Jh.), mhd. underlāʒ ‘das Innehalten, Unterbrechung, Beherbergen’, frühnhd. auch ‘Unterkunft, Lagerplatz’ (16. Jh.). verlassen Vb. ‘sich von einem Ort, von jmdm. entfernen, aufgeben, zurück-, alleinlassen’, reflexiv sich verlassen auf ‘vertrauen’, ahd. firlāʒan ‘entlassen, vorbei-, zurücklassen’ (8. Jh.), mhd. verlāʒen ‘fahrenlassen, fort-, loslassen, anbefehlen, verzeihen, zulassen, anvertrauen, hinterlassen, vertrauen’; Verlaß m. ‘Vertrauen, Zuverlässigkeit’ (19. Jh.), frühnhd. ‘Verabredung, Absprache’, auch ‘Hinterlassenschaft’, mhd. verlāʒ ‘Lässigkeit, Untätigkeit’; heute in der Wendung auf jmdn., etw. ist (kein) Verlaß, wohl aus dem Nd., vgl. dar is nien verlaat to (18. Jh.); verläßlich Adj. ‘zuverlässig’ (19. Jh.), dafür zuvor verlässig (18. Jh.). zulassen Vb. ‘gestatten, erlauben’, ahd. zuolāʒan ‘hinzulassen, zukommen lassen, zuschicken’ (10. Jh.), mhd. zuolāʒen; zulässig Adj. ‘erlaubt, gestattet’ (16. Jh.), ‘annehmbar, möglich’ (18. Jh.).
5490 Zeichen · 201 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Nāchláß

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Nāchláß , des -sses, plur. inus. dasjenige, was nachgelassen wird, besonders was ein Verstorbener so wohl an bewegli…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    2Nachlaß

    Goethe-Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    2 Nachlaß kaufmannssprachl: Ermäßigung, Minderung (einer Geldsumme), auch: Rabatt; wiederholt ‘einiger N.’ sowie ‘N. an …

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Nachlaß

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Nachlaß , die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen, dessen Erbschaft (s. Erbrecht , S. 891).…

  4. modern
    Dialekt
    Nachlaßm.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Nach-laß m. : ' Unterlaß '. Das reent ohne Nochloß [ ZW-Gr'bundb ]; vgl. Nachlassens . Südhess. IV 871 .

  5. Sprichwörter
    Nachlass

    Wander (Sprichwörter)

    Nachlass Jeder Nachlass fällt an (in) die sibbeste (nächste) Hand. (S. Nächste.) – Graf, 200, 115 u. 119. Fries. : Alle …

  6. Spezial
    Nachlassm

    Dt.-Russ. phil. Termini · +2 Parallelbelege

    Nachlass , m наследие , ср → FiloSlov Erbe, n

Verweisungsnetz

50 Knoten, 43 Kanten

Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen

1-Hop 2-Hop
Filter:
Anchor 4 Kompositum 36 Sackgasse 10

Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit nachlass

28 Bildungen · 26 Erstglied · 0 Zweitglied · 2 Ableitungen

Zerlegung von nachlass 2 Komponenten

nach+lass

nachlass setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

nachlass‑ als Erstglied (26 von 26)

Nachlaßansprüche

Meyers

Nachlaßansprüche , Ansprüche, die aus dem Nachlaß zu befriedigen sind. Eine Geldstrafe kann in den Nachlaß nur dann vollstreckt werden, wenn…

nachlassen

DWB

nach·lassen

nachlassen , verb. spät mhd. nâchlâʒen, mnd. nalâten. I I. transitiv. I@1 1) sich entfernend hinter sich lassen, hinterlassen, zurücklassen.…

nachlassen

FWB

1. ›eine im Näheverhältnis verwandtschaftlicher Art stehende Person (in der Regel:) als Erben hinterlassen‹; 2. ›jm. etw. (geld, gut o. ä) h…

Nachlassens

PfWB

nachlass·ens

Nach-lassens n. : ' Nachlassen '. 's reent ohne Noolosses [ KL-Hütschhs , PS-Hintwdth NW-Frankeck ]; vgl. Nachlaß .

Nachlaßgegenstände

Meyers

Nachlaßgegenstände , Sachen, die zum Nachlaß gehören. Über N. kann der Erbe vor Ausschlagung der Erbschaft wirksam nur verfügen, wenn dies i…

Nachlaßgericht

DERW

nachlass·gericht

Nachlaßgericht, N., ›Amtsgericht im Be- reich der für die Nachlaßsachen beste- henden freiwilligen Gerichtsbarkeit‹, 19. Jh., s. Nachlaß, Ge…

Nachlaßkonkurs

DERW

nachlass·konkurs

Nachlaßkonkurs, M., ›Konkurs über einen - als solchen nicht rechtsfähigen - Nachlaß‹, 19. Jh., s. Nachlaß, Konkurs

Nachlaßpfleger

DERW

nachlass·pfleger

Nachlaßpfleger, M., ›Pfleger der erforder- lichenfalls bis zur Annahme der Erbschaft zur Sicherung des Nachlasses bestellt werden kann‹, 19.…

Nachlaßrecht

DERW

nachlass·recht

Nachlaßrecht, N., ›Gesamtheit der einen Nachlaß betreffenden Rechtssätze‹, 19. Jh.?, s. Nachlaß, Recht

Nachlaßregulierung

Meyers

nachlass·regulierung

Nachlaßregulierung , die außergerichtliche oder gerichtliche Regelung des Nachlasses. Außergerichtlich geschieht sie durch die Erben unter s…

Nachlaßseparation

Meyers

nachlass·separation

Nachlaßseparation , Trennung der Erbschaft vom Vermögen des Erben und Verwahrung derselben durch das Gericht oder Verwaltung durch einen hie…

nachlassung

DWB

nachlass·ung

nachlassung , f. das nachlassen. 1 1) nach der transitiven bedeutung. 1@a a) unterlassung, vernachlässigung, versäumung, neglectus Stieler 1…

nachlassung

FWB

nach·lassung,

1. s. nachlassen 3.; 2. ›Nachlaß bis Aufhebung der Sündenschuld und der Sündenstrafen durch einen dazu Befugten aufgrund der Erbringung eine…

Nachlaßverbindlichkeiten

Meyers

Nachlaßverbindlichkeiten ( Nachlaßschulden ), die vom Erblasser herrührenden Schulden und die den Erben als solchen treffenden Verbindlichke…

Nachlaßvertrag

Meyers

nachlass·vertrag

Nachlaßvertrag ( Akkord ), der Vertrag, vermöge dessen dem Schuldner ein Teil der Schuld von den Gläubigern erlassen wird. Vgl. auch Zwangsv…

Nachlaßverwaltung

DERW

nachlass·verwaltung

Nachlaßverwaltung, F., ›vom Nachlaßge- richt auf Antrag angeordnete Nachlaß- pflegschaft zum Zweck der Befriedigung der Nachlaßgläubiger‹, 1…

Nachlaßverzeichnis

Meyers

nachlass·verzeichnis

Nachlaßverzeichnis ( Nachlaßinventar ), das Verzeichnis des Nachlasses (Inventar), das vom Erben beim Nachlaßgericht eingereicht wird. Zweck…

Ableitungen von nachlass (2 von 2)

Unnachlaßlich

Campe

Unnachlaßlich , adj . u. adv . nicht nachgelassen werden könnend. Kramer. Davon die — keit .