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Mutung

nhd. bis Dial. · 6 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
6 in 6 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Mutung

Bd. 14, Sp. 335
Mutung (v. altdeutsch. muten, »um etwas nachsuchen«), im Lehnswesen das Gesuch des Vasallen um Lehnserneuerung (s. Lehnswesen, S. 337); im Bergrecht das Gesuch um Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der Finder das Bergwerkseigentum behielt, d. h. ohne weiteres nach den Regeln der Okkupation erwarb, erwirbt er nach dem seit dem 16. Jahrh. entwickelten Bergrecht nur einen Anspruch gegen den Staat auf Verleihung des Bergbaurechts; das Gesuch, durch das dieser Anspruch geltend zu machen ist, heißt M. Auch die neuesten deutschen Berggesetze behielten das Institut der M. mit ihren Rechtswirkungen bei. Im österreichischen Bergrecht ist sie durch den Freischurf, eine eigentümliche Form des Schürfscheins (s. d.), ersetzt. Das Konzessionsgesuch des französischen Bergrechts hat mit der M. nur den Zweck, nicht die rechtlichen Wirkungen gemein, da dasselbe keinen Rechtsanspruch auf Verleihung gegenüber den spätern Bewerbern gewährt. Die M. muß bei der zuständigen Bergbehörde (in Preußen bei dem Oberbergamt, bez. dem von diesem zur Annahme der M. ermächtigten Bergrevierbeamten, in Bayern, Sachsen und Württemberg bei dem Bergamt) in Form einer schriftlichen oder protokollarischen Erklärung eingelegt werden. Die Einlegung kann auch durch Telegramm gültig erfolgen. Ein Duplikat oder eine Abschrift der M. wird mit dem Vermerk über die Zeit der Präsentation als Mutschein zurückgegeben. Die M. muß den Namen und Wohnort des Muters, die Bezeichnung des Minerals und des Fundpunktes sowie den Namen, unter dem das Bergwerk verliehen werden soll, enthalten. Die Gültigkeit der M. ist außerdem bedingt durch die Fündigkeit, d. h. durch die vor Einlegung der M. erfolgte Entdeckung des gemuteten Minerals in abbauwürdiger Menge an dem angegebenen Fundpunkt. Eine blinde M., der ein solcher Fund nicht zugrunde liegt, begründet keinen Anspruch auf Verleihung. Der aufgeschlossene Fund kann von jedem gemutet werden; doch begründet das Finderrecht (s. d.) ein Vorrecht zum Muten nach der Regel: der erste Finder ist der erste Muter. Der Muter muß binnen sechs Wochen nach erfolgter Präsentation der M. das begehrte Feld, dessen Lage er bis zu dem gesetzlichen Maximum (in Preußen regelmäßig 500,000 Quadratlachter = 2,188,979 qm) frei wählen kann, »strecken«, d. h. durch rißliche Darstellung fest begrenzen. Das begehrte Feld muß den gemuteten Fund einschließen. Hierauf findet eine kontradiktorische Erörterung der etwa vorliegenden Einsprüche statt, und die verleihende Behörde entscheidet vorbehaltlich des Rechtswegs über die Erteilung der Verleihung oder die Zurückweisung der M. Wird die M. durch den Beschluß für verleihungsfähig erkannt, so erfolgt die Ausfertigung der Verleihungsurkunde; sie bleibt jedoch nach den neuern Berggesetzen, falls Einsprüche gegen die M. zurückgewiesen sind, drei Monate lang ausgesetzt, innerhalb welcher Frist der verworfene Einspruch durch gerichtliche Klage geltend gemacht werden kann. Das Bergbaurecht selbst erlangt der Muter erst durch die auf Grund der M. erfolgende Verleihung seitens der Bergbehörde. Vgl. Bergrecht, besonders S. 680.
3129 Zeichen · 50 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    mutungf.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    mutung , f. das muten ( sp. 2795), begehren, mhd. muotunge: und als er dem nach also in offenliche verhörung gefüret war…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Mutung

    Goethe-Wörterbuch

    Mutung bergm: Beantragung der Schürfrechte für einen bestimmten Erzfund bei der Bergbaubehörde es soll dieselbe [ neue G…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Mutung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Mutung (v. altdeutsch. muten , »um etwas nachsuchen«), im Lehnswesen das Gesuch des Vasallen um Lehnserneuerung (s. Lehn…

  4. modern
    Dialekt
    Mutungf.

    Pfälzisches Wb.

     Mutung f. : ' verliehene Berechtigung zum Bergbau '. a. 1777: Eine Hochl. Bergamts-Commission unterthänigst um eine Mu…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit mutung

18 Bildungen · 2 Erstglied · 14 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von mutung

mut + -ung

mutung leitet sich vom Lemma mut ab mit Suffix -ung.

mutung‑ als Erstglied (2 von 2)

Mutungsgebühr

DRW

Mutungsgebühr, f. Gebühr für die Mutung (III) wenn er aber eines meisters wittwe ... oder eines meisters tochter ehelichte, oder aber eines …

Mutungszettel

DRW

mutung·s·zettel

Mutungszettel, m. wie Mutzettel (I) sal der bergmeister alle leyhetage dye muttungszcedel erstlich inlegen, vorleßen und eynschreiben laßenn…

mutung als Zweitglied (14 von 14)

Zumutung

RDWB1

Zumutung f (Lakune) предположение, что кто-л. на что-л. способен Das ist eine ~ . - Ты слишком много от меня хочешь.; справиться с этой зада…

anmutung

DWB

anmut·ung

anmutung , f. postulatio, affectus, incitamentum: die eiferung ist ein verderblich anmütung und bewegung des gemüts oder begirde; darnach au…

Aufmutung

GWB

auf·mutung

Aufmutung -th-; wohl Neuprägung G-s 1) Erhebung des Sinnes, geistige Stärkung, Belebung [ aus Dornb ] Die Zahnische Sendung [ Probeabdrucke …

EINMUTUNG

DWB2

einmut·ung

DWB2 EINMUTUNG f. DWB2 abl. von einmuten vb.: DWB2 1691 einmutung beym handwerk, petitio magisterii Stieler stammbaum 1300. ⟨1746⟩ wodurch a…

Ermutung

GWB

Ermutung -th-; nur in einer Liste korrigierter Wörter GWB 41 1 ,186,9 HörSchreibDruckf Brigitte Mattausch B. M.

glücksvermutung

DWB

glucks·vermutung

glücksvermutung , f. , ' glückwunsch ' ( komplimentierstil ): unterthänigste glücksvermuthung, bey churprintzl. durchl. ... Carl Ämil ... ta…

vermutung

DWB

ver·mutung

vermutung , f. annahme auf bloszes subjectives fürwahrhalten hin: wo die vermutung der notweer wider die bekentlichen that statt haben soll,…

zumutung

DWB

zumutung , f. , nach zumuten, in wbb. zuerst bei Kramer, früher anmutung th. 1, 411 f. 1 1) wie zumuten 2 Kramer 2, 87 c . 2 2) wie zumuten …

zuvermutung

DWB

zuvermutung , f. : vil ander graussamlich uner und erschrockenlich zuevermuettung Georg Kirchmair denkw. 437 fontes rer. austr. —

Ableitungen von mutung (2 von 2)

Ermutung

GWB

Ermutung -th-; nur in einer Liste korrigierter Wörter GWB 41 1 ,186,9 HörSchreibDruckf Brigitte Mattausch B. M.

vermutung

DWB

vermutung , f. annahme auf bloszes subjectives fürwahrhalten hin: wo die vermutung der notweer wider die bekentlichen that statt haben soll,…