Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
menschenhand f.
menschenhand , f. 1 1) hand eines menschen: ( die thiere ) hatten menschenhende unter jren flügeln. Hes. 1, 8 ; da ein jglichs vier angesicht hatte, und vier flügel, und unter den flügeln, gleich wie menschenhende. 10, 21; dem thier ward ein vierfüsziger gang: denn als menschenhände konnte es seine vorfüsze noch nicht gebrauchen. Herder zur phil. 4, 121 . 2 2) als vertreterin ihres eigners, in fällen wo eine handlung desselben durch sie vollbracht wird ( vergl. dazu hand III, theil 4 2 , 358 fg. ): der heiden götzen sind silber und gold, von menschenhenden gemacht. ps. 135, 15 ; sein wird auch…