Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Mehrheit
Mehrheit, f., auch Mehrerheit, f.
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alles bey gehaltenen gemeindsversammlungen verhandlet und durch die mehrheit der stimmen erkent worden1734 ArgauLsch. I 573 Faksimile
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ob und wie ferne die mehrheit der stimmen zwischen mit-herrschafften plaz greiffe1769 Moser,RStändeLand. 100 Faksimile
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von der mehrheit der stimmen in gemeinschaftlichen sachen1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 52
- 1774 Moser,Reichstage II 109 Faksimile
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kreis-schluß ... eine nach der mehrheit der stimmen von den kreis-staͤnden getroffene verabredung, welche etwas uͤber die gegenstaͤnde der kreis-tags-berathschlagungen bestimmt1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 513
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ist mit mehrheit der stimmen für gut befunden ... worden1793 Niedersimmental 207 Faksimile
- 1802 RepRecht X 188 Faksimile
- 1810 Pölitz,Verf. I 1 S. 47 Faksimile
- 1811 ÖstABGB. § 841 Faksimile
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mehrheit der fälle ist nicht nothwendig, ein einziger bindender fall reicht zur begründung eines herkommens hin1804 Gönner,StaatsR. 32 Faksimile