Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
beschlusz
beschlusz , m. nnl. besluit, was doch mehr unserm beschliesz entspricht, in mehrfachem sinn, 1 1) claustrum, custodia, verschlusz: ich hab ein ungrisch gold nicht ungern im beschlusz. Logau 1, 3, 37 ; ein bibliothekar, der eine so einzige merkwürdigkeit unter seinem beschlusse hat. Lessing 9, 9 , vgl. 41; ich werde nicht anders als von aller welt abgesondert und gänzlich unter seinem beschlusse leben müssen. J. E. Schlegel 2, 352 ; denn so hat sie aus des waldes nacht einen bären, ungeleckt und ungezogen, unter ihren beschlusz herein betrogen. Göthe 2, 91 ; die casse ist unter meinem beschlusz…