Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mehrheit F.
Mehrheit, F. ›größerer von zwei Teilen einer Personengesamtheit‹, Kramer 1719 nach nnl. meerderheit, ›größere Zahl von Stimmen einer Abstimmung‹, sachlich entscheidet (in der Rechtsgeschichte) seit dem Spätmittelalter (14. Jh.) die Mehrheit bei Fragen in denen keine einheitliche Meinung besteht (1179 bei Papstwahl), unterschieden werden dabei vor allem die absolute Mehrheit (Mehrheit der insgesamt Abstimmungsberechtigten) und die relative Mehrheit (Mehrheit der tatsächlich abge- gebenen Stimmen) sowie die einfache Mehrheit und die qualifizierte Mehrheit (z.B. Kramer 1719 Zweidrittelmehrheit), vgl. ahd. mÜrheit (1000), F., ›Mehrsein, Vorrang‹, Lüt. lat. magis, Adv., ›mehr‹, zu lat. magnus, Adj., ›groß‹, Lüt. mlat. maioritas, F., ›Vermehrung, Volljährigkeit, Öberlegenheit‹?, 1734 Aargau, s. mehr, heit, vgl. Geschichtliche Grundbegriffe