Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wahlrecht n.
wahlrecht , n. 1 1) aus einer adoption (wahl, s. DWB wahl 4, c, γ ) herrührendes recht: ob aber der natürliche vater ... dem mütterlichen groszvater seines sohns ... seinen sohn zur wahlkindschafft übergeben haben würde ... in solchem fall, dieweil auff eine person, so wol die natürliche, als die wahlrechte zusammen kommen, bleibet desz wahlvaters recht beständig. der rechten des kaysers Justiniani vier anweisungsbücher ( Cöthen 1632) buch 1, tit. 11, 2. 2 2) das recht zu wählen. 2@a a) von verbindlichkeiten, die in der einen oder andern weise erfüllt werden können: nur bey alternativen verbin…