Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Wahlrecht N.
Wahlrecht, N. ›Gesamtheit der die Wahl betreffenden Rechtssätze, Recht zu wählen und gewählt zu werden‹, ›Recht einer Wahl‹ 1632 Köthen, ›Recht auszuwählen‹ Zedler 18. Jh., ›Recht jemanden zu wäh- len‹ Schottel 1663, ›Recht der Wahl von Volksvertretern‹ 19. Jh., s. Wahl, Recht