Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
leibhaftig adj. und adv.
leibhaftig , adj. und adv. , wie leibhaft. 1 1) leben habend, lebenskräftig, nur im mhd.: alsô grôʒ, daʒ eʒ lîbhaftig mochte wesen. Sachsensp. 1, 33; vergl. der hêrro tôtiget und lîbhaftiget, dominus mortificat et vivificat. Haupts zeitschr. 8, 123. 2 2) leibhaftig, in persönlicher erscheinung: und siehe, es war der leibhaftige Florindo. Chr. Weise kl. leute 377 ; die ähnlichkeit mancher längst vorübergegangenen mit lebendigen, ihm bekannten und leibhaftig gesehenen menschen. Göthe 21, 116 ; so ziehe ich selbst ihn ( den geliebten ) herbei, bis er leibhaftig vor mir steht. Freytag ahnen 5, 119…