Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kurfürsten
Kurfürsten (seit 1500 Churfürsten geschrieben, v. althochd. kur , d. h. Wahl, also »Wahlfürsten«, lat. Electores ), diejenigen Fürsten des ehemaligen Deutschen Reiches, denen seit dem 13. Jahrh. das Recht zustand, den deutschen König zu wählen. Wie bei allen germanischen Völkern wurde auch bei den Deutschen der König grundsätzlich gewählt, wenn auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie die Voraussetzung bildete. Ausdrücklich wurde der Grundsatz der Königswahl 1077 zu Forchheim in Gegenwart päpstlicher Legaten von den Reichsfürsten proklamiert und durch Ausstellung Rudolfs von Schwaben…