DWB
abkündigen , nnl. afkondigen, was abkünden. eine angekündigte vorlesung wieder abkündigen. der fromme könig Ezechias, dem der herr das leben…
DWB2
DWB2 ABVERKÜNDIGEN vb. DWB2 DWB2 DWB2 1 durch verkünden absagen: 1607 weiter erkennen die schöffen, wen ein tagh vor ihnen angesetzt wirdt, …
WWB
affer·kuendigen
af-fer-kündigen V. [ Kr. Minden Min Kr. Herford Hfd Lippe] (eine beabsichtigte Eheschließung) von der Kanzel herab bekannt geben. Säi sind a…
MNWB
afkündigen , swv. , 1. öffentlich bekannt machen (vom Rathaus, von der Kanzel verlesen) . 2. ein Rechtsverhältnis, Vertrag aufsagen , kündig…
DWB
ankündigen , nnl. aankondigen, dasselbe: kündiget ihnen ihres ungehorsames willen den tod an. pers. rosenth. 7, 20; welches dem gast um so r…
DWB
auf·kuendigen
aufkündigen , dasselbe, nnl. opkondigen: einem den bund, vertrag, kauf, pacht, die miethe aufkündigen; die freundschaft, treue aufkündigen; …
DWB
aus·kuendigen
auskündigen , explorare, indagare, auskundschaften: die mich vermittelst der spure hätten auskündigen sollen. Simplic. 1, 248.
DWB
bekündigen , dasselbe: darumb wil ich mit dieser meiner schrift jederman meine unschuld bekündiget haben. Luther 1, 175 a ; das doctor Eck v…
DWB
durch·kuendigen
durchkündigen , genau anzeigen, beschreiben. des herren geliebtes ( schreiben ) ist mir wohl worden, darinnen er seiner stubengesellen eigen…
DWB2
DWB2 ERKÜNDIGEN vb. DWB2 präfixbildung zu kündigen vb. ‘verkünden ’ . nbf. erkundigen. selten. im 16. jh. ersetzt durch verkündigen vb. in k…
WWB
fer·kuendigen
fer-kündigen V. [verstr.] 1. verkünden, bekannt geben, proklamieren. — 2. (eine beabsichtigte Eheschließung) von der Kanzel herab bekannt ge…
LexerN
ge-kündigen MWVQVZ Mühlh. r. L. 175.
MNWB
inkündigen , swv. , bekanntgeben, kundtun .
MNWB
loese·kuendigen
° lö̂sekündigen , swv. , c. D. p. (die Stelle) kündigen, jem. entlassen (Brandis 103; oder zu trennen?).
Campe
nach·kuendigen
Nachkündigen , v. trs . u. intrs . hinten nach, Andern darin folgend, kündigen oder aufkündigen, z. B. ein Darlehn. D. Nachkündigen. D. — un…
Lexer
ueber·kuendigen
über-kündigen swv. BMZ BMZ überlisten MWVQVZ Reinh. 1128.
MNWB
uemme·kuendigen
ümmekündigen , -kündegen , swv. : öffentlich bekanntmachen, ansagen, „ Wanne wii ok umme kundegen laten, dat me den drek van der strate brin…
ElsWB
ufkündige n aufsagen (Wohnung, Dienstpersonal, Freundschaft) Str.
MNWB
upkündigen , (selten:) op-, swv. : 1. c. A. r. aufkündigen, für verlustig / beendet erklären, „ Wer die borgerschop upkundigt, schall den te…
WWB
ūt-fer-kündigen V. (eine beabsichtigte Eheschließung) von der Kanzel herab bekannt geben ( Kr. Lippstadt Lst Dr).
Lexer
ûʒ kündigen MWVQVZ Ab. 1, 158. MWVQVZ Fromm. 3,50 b .
DWB
ver·kuendigen
verkündigen , verb. ankündigen, bekannt machen. mhd. höchst selten, auch mnd. (vorkundigen) wenig belegt. in der übergangszeit verkundigen a…
MNWB
voer·kuendigen
1 vȫrkündigen , vȫre- , swv. , 1. vor dem Zahlungstermin kündigen. °2. prophezeien, vorhersagen (Monotess. 218).
DWB
voran·kuendigen
-ankündigen , verb. : ( wie ) vordringende tongruppen wiederkehrend, wachsend die entfaltung aller gewalt vorankündigen Vischer ästhetik (18…
DWB
voraus·verkuendigen
-verkündigen : aus hoffnung vorausverkündigter glücklicher zeiten Herder w. 20, 8 S. —
DWB
vorher·verkuendigen
-verkündigen , verb. , wie das vorhergehende wort, Campe : worauf vorherverkündigte landesplagen folgten Basedow method. unterricht in d. bi…
DWB
vor·kuendigen
vorkündigen , verb. , voraussagen, vgl. DWB vorkünden : prenosticari, prenunciare vorkundigen Diefenbach gl. 455 b ; mndl. vorecondigen Verw…
DWB
vor·verkuendigen
vorverkündigen , verb. , wie das vorhergehende verb.; vorverkündigen, einem etwas zuvorher anzeygen, annoncer devant Hulsius-Ravellus (1616)…