Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
krummstab m.
krummstab , m. zusammengeschoben aus krummer stab, stab mit krücke ( s. d. II, 1, d ). 1 1) hauptsächlich der stab, ' hirtenstab ' des bischofs oder abtes, als zeichen ihrer gewalt, wie der stab überhaupt das zeichen der amtsgewalt war, s. Grimm rechtsalt. 134 ff. 761 fg., daher jener auch der geistliche stab hiesz Haltaus 1135 ; auch als richterstab kommt ein oben gekrümmter stab vor ( RA. 762, Homeyer richtst. landr. 429 ). den ersten krummstab soll der heil. Petrus geführt haben, der noch in Trier vorhanden ist. Mhd. noch krumber stap, z. b.: welt ir ( Mainz und Köln ) mit iuwern krumben st…