Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kommission f.
Kommission f.
Kommission f. ‘mit einer bestimmten Aufgabe betrauter Ausschuß, Gruppe von Beauftragten’, (bis ins 19. Jh.) auch ‘Auftrag’ (in beiden Verwendungen seit dem 15. Jh.), in der Kaufmannssprache ‘Besorgung, Handel für fremde Rechnung, im Auftrage eines anderen’ (16. Jh.). Lat. commissio (Genitiv commissiōnis) ‘Durchführung von Wettkämpfen, Wettstreit. Preisrede’, spätlat. ‘Vereinigung, Verbindung’, auch ‘Ausführung einer unrechten, schuldhaften Tat, eines Kampfes’, abgeleitet von lat. committere (commissum) ‘zusammenbringen, anvertrauen, anheimgeben’ (s. Kommissar), entwickelt im Mlat. (entsprechenden Gebrauchsweisen des Verbs folgend) Bedeutungen wie ‘Empfehlung, Genehmigung, Übergabe, Bevollmächtigung, Vollmacht, Anordnung, Auftrag, Mandat, Amt’. Aus dem Mlat. wird Mitte des 15. Jhs. Commission ‘Auftrag, Anordnung, Befehl, Vorladung’ als Rechts- und Verwaltungsausdruck ins Dt. entlehnt, erscheint aber gleichzeitig auch (unter engl. Einfluß?; engl. commission ‘bevollmächtigte Körperschaft’ seit Ende 15. Jh.) im Sinne von ‘Ausschuß’. Der kaufmännische Terminus beruht wohl auf gleichbed. ital. commissione. – Kommissionär m. ‘wer in eigenem Namen für fremde Rechnung Geschäfte abschließt’ (17. Jh.), nach gleichbed. frz. commissionnaire, mlat. commissionarius.