Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Infamie
infam Adj. ‘niederträchtig, abscheulich, ehrlos’. Gegen Ende des 17. Jhs. wird lat. īnfāmis ‘berüchtigt, verrufen, schmachvoll’ (im 15. Jh. mit anrüchig, s. d., übersetzt) in die Rechtssprache entlehnt und erhält die Bedeutung ‘bürgerlich ehrlos’, die sich später zu ‘schlecht, schändlich’ weiterentwickelt (Einfluß von frz. infâme ‘ehrlos, schändlich’ ist anzunehmen). Lat. īnfāmis, gebildet zu lat. fāma ‘Gerede, öffentliche Meinung, (guter oder schlechter) Ruf’ (s. Fama) mit negierendem in- (s. 2in-), bezeichnet eigentlich den, ‘der keine fāma hat’, bedeutet also ‘ohne Nachrede’ (inschriftlich …