Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hinterlassen verb.
hinterlassen , verb. 1 1) hinter sich lassen, einen ort verlassen: man sieht es auch daran, dasz diese kraft die see empor bewegen kan aus ihrer teufe her, kan städte ganz verschlingen, kan völker ihren sitz zu hinterlassen zwingen. Opitz 1, 43 ; kaum hinterliesz sein ross der festung ehrnes thor. J. E. Schlegel 4, 8 ; aufgeschüttert von des mitleids triebe hinterlass es ( ein liebendes paar ) betend unser grab. Bürger 101 a . 2 2) unterlassen: beides den leib und die seel betreffend. jenem habt ihr bei ihrem ( der tochter ) leben zu rahten kein mittel hinterlassen, habt verständige ärzte gefo…