Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hintergehen verb.
hintergehen , verb. 1 1) hinter einen gehen, im falle der kriegführung und verfolgung, überrumpeln ( vgl. hinter II, 2, b sp. 1491): und zoch zuo ainer port der stat und hintergieng daʒ folk und schluog des von Pern folk zuo tod. d. städtechr. 4, 78, 5; daher allgemeiner, überlisten, trügen, täuschen, mit persönlichem object: hindergon, bescheiszen. Maaler 223 b ; als er sie aber mit fuchslisten hindergieng. Wickram rollw. 55 ; aber eben an dem ort, da er vermeint, dasz im jedermann solte gehorsam leisten, hindergiengen in die lüst und dückische nachstellung des glücks. Amadis 312; ob nun zwar…