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Hausfriede

nhd. bis sprichw. · 7 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Hausfriede

Bd. 8, Sp. 887
Hausfriede ist der besondere Rechtsschutz, den die Behausung eines jeden Bürgers genießt; Hausfriedensbruch, die vorsätzliche und widerrechtliche Störung dieses Hausfriedens durch Eindringen oder Verweilen in der Wohnung eines andern. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 123, 124) unterscheidet: 1) Einfacher Hausfriedensbruch, das widerrechtliche Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines andern oder in abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, oder das unbefugte Verweilen in solchen trotz Aufforderung des Berechtigten zum Weggehen (eine einmalige klare und unzweideutige Aufforderung genügt). Strafe: Gefängnis von einem Tag bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 300 Mk. Ein Erschwerungsgrund ist es, wenn die Handlung von mehreren gemeinschaftlich oder von einer mit Waffen versehenen Person begangen wurde. Strafe: Gefängnis von einer Woche bis zu einem Jahr; auch tritt hier Verfolgung von Amts wegen ein, während außerdem Strafantrag notwendig ist. 2) Qualifizierter oder schwerer, sogen. öffentlicher Hausfriedensbruch liegt vor, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume etc. widerrechtlich eindringt. Strafe: Gefängnis von einem Monat bis zu 2 Jahren. Über H., begangen von einem Beamten in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Amtes, s. Amtsverbrechen. – Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 83) liegt Hausfriedensbruch vor, wenn mit mehreren gesammelten Leuten oder bewaffnet in das Haus eines andern eingedrungen wird; die Strafe ist schwerer Kerker von 1–5 Jahren.
1722 Zeichen · 13 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    HausfriedeDer

    Campe (1807–1813) · +2 Parallelbelege

    Der Hausfriede , des — ns , oder der Hausfrieden, des — s , o. Mz . 1) Der Friede oder das gute Einverständniß einer häu…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Hausfriede

    Goethe-Wörterbuch

    Hausfriede familiäre Harmonie, Eintracht unter den Hausbewohnern; idWdg ‘dem augenblicklichen Land- u Hausfrieden nicht …

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Hausfriede

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Hausfriede , das Recht eines jeden, in seiner Wohnung ungestört zu bleiben u. sich gegen Unbild (H.nsbruch) durch Selbst…

  4. Sprichwörter
    Hausfriede

    Wander (Sprichwörter)

    Hausfriede 1. Hausfriede kommt von der Hausfrau. – Simrock, 4445; Sailer, 262; Reinsberg I, 157. 2. Hausfriede muss man …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit hausfriede

2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von hausfriede

hausfrieden + -e

hausfriede leitet sich vom Lemma hausfrieden ab mit Suffix -e, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Zerlegung von hausfriede 2 Komponenten

haus+friede

hausfriede setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

hausfriede‑ als Erstglied (2 von 2)

hausfriedensbruch

DWB

hausfrieden·s·bruch

hausfriedensbruch , m. : wann einer den andern bei tage oder nacht mit vorsatz, muhtwilliger weise sein hausz aufstiesze, und jemands darein…