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hagestolz

mhd. bis sprichw. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

hagestolz m.

Bd. 10, Sp. 154
hagestolz, m. caelebs. ahd. hagustalt und hagastalt (Graff 4, 762. 6, 667), auch mit erweichter oder weggefallener gutturalis haistald, hastald, haistold, hestold, was namentlich mittelalt. quellen haben (Du Cange v. Hentschel 3, 616b), altniederd. hagustald (Heliand 5042) und hagastold (2549), ags. hagusteald, hägesteald, hägsteald (Grein 2, 7); im spätern niederdeutsch finden sich die formen havestolt, hovestolt, hofestolt, hoffestolt (Haltaus 779), was wie namentlich die zuerst aufgeführte wahrscheinlich macht, nur eine entartete form ist und im ersten theile nicht auf hof aula zurückgeht. das oberdeutsche zeigt bereits im 14. jahrhundert die form hagestolz (weisth. 1, 33), wo der nicht mehr verstandene zweite theil des wortes an stolz superbus angelehnt und damit die frühere, verbreitete etymologie einer der auf seinen hag stolz ist, angebahnt wird. ganz verderbt und mit anlehnung an die spätern niederdeutschen formen ist Stielers haferstolz 724, mit wunderlichem erklärungsversuche. Die versuche, die ursprüngliche bedeutung des wortes aufzuklären, sind manigfach. die übersetzungen, die alte quellen von hagastalt geben, gehen zum theil weit auseinander, ahd. caelebs; tiro (vgl. altn. gramr haukstalda fürst der krieger Sigurdarqu. 3, 31, die form scheint aus högstalda für hagu-stalda entstellt zu sein); famulus, mercenarius; agricola liber; ags. auszerdem juvenis, ephebus. sie sind indes nur die schattierungen einer nach und nach verdunkelten hauptbedeutung, die tief das altdeutsche rechtsleben berührt. hagastalt war zunächst adjectiv, wie nicht nur aus dem ahd. (hagustalt liip celeben vitam Graff 4, 762), sondern mehr noch aus dem ags. hervorgeht, wo hägstealde menn (Grein bibl. 1, 359, 14), gen. plur. hägstealdra (Beóv. 1890) begegnen; die überwiegende substantivische verwendung erklärt sich aus der persönlichen bedeutung. der letzte theil des wortes ahd. stalt findet sich wieder im goth. adj. gastald-s, gewährt Tit. 1, 7 in der zusammensetzung aglait-gastalds αἰσχροκερδής, wovon das goth. verbum gastalda κτάομαι nur erst abgeleitet ist. auf den eigentlichen sinn von gastald-s, stalt, wirft sowol das ahd. masc. stalt in scafestalt caula (Graff 6, 667), wie das ags. neutr. gesteald statio, domicilium, possessio (Grein 1, 458) licht. gastalds ist der stellung habende, über eine sache gesetzte, ihrer waltende, wozu auch das langobard. gastaldius, gastaldio, ahd. kastalt gestor, minister, judex (Graff 6, 667. RA. 754. 755) tritt. hagastalt ist der eines hages waltende, ihm vorstehende oder ihn besitzende. wir müssen uns hierbei an zweierlei erinnern: einmal dasz hag, wenn es ein gut bedeutet, nie den sinn hat wie hof, es ist kein herrensitz mit den auf ihm ruhenden gerechtsamen, und dann, dasz das deutsche erbrecht, wenn es auch alle söhne an dem erbe des vaters theilnehmen läszt, doch von den ältesten zeiten her den vorzug der erstgeburt kennt und festsetzt. dieser vorzug äuszert sich namentlich darin, dasz der älteste sohn das hauptgut des väterlichen eigenthums, den herrenhof erhält, mit ihm die väterliche macht und die rechte, die an diesem hofe haften (vgl. Homeyer hantgemal 19. 43); auf ihn geht auch der brauch fürstlicher häuser zurück, dem erstgeborenen das hauptland, nachgeborenen nebenländer, aber mit abhängigkeit vom erstgeborenen, zu vererben (Schulze recht der erstgeburt 1851 s. 180 f.). wird dem ältesten nun nach dem deutschen erbrechte der hof zu theil, so wird dem jüngeren ein nebengut ohne die hofgerechtsame, ein hag angewiesen, und der hagbesitzer ist in einer gewissen, auch durch leistungen sich aussprechenden abhängigkeit von seinem ältern bruder, der mit der oberhoheit über das ganze einst väterliche land auch das mundium über den jüngern bruder hat. der letztere ist daher, so lange er nicht vom väterlichen eigen förmlich auswandert und sich anderswo einen eigenen unabhängigen besitz sucht, in der gründung eines vollkommen freien hausstandes behindert, er ist caelebs factisch oder doch im rechtlichen sinne, die rechtmäszige ehe wird auf dem herrenhofe geführt. diese alten verhältnisse haben vielfach bis auf unsere zeit nachgewirkt; so in Westfalen, wo das recht der erstgeburt so schroff gehandhabt ward, dasz der jüngere bruder bei dürftig ihm zugefallenen erbtheile immer der dienstbote des erstgeborenen blieb und von ihm seinen unterhalt empfieng und wo, wie Brand (archivwissensch., Paderborn 1854 s. 57) aus urkunden beibringt, die zuweisung eines kleinen gutstheils, mit einer hecke umzogen für den jüngern sohn statt hatte, welcher gutstheil hagestolle hiesz; aus solchen rechtlichen anschauungen entspringt es auch, wenn im Nellenburgischen (Schwaben) die hurensöhne hagestölze hieszen (Frisch 1, 394c), denen zur gründung eines eigenen vollberechtigten hausstandes die eheliche geburt fehlte. Nach dieser ausführung haben die alten glossen recht, wenn sie hagastalt theils mit caelebs, theils mit juvenis, theils mit tiro (der hagastalt war seinem bruder zur heerfolge verpflichtet), theils mit famulus und mercenarius übersetzen, theils endlich mit agricola liber, da der hagastalt kein unfreier war. was die form hagustalt betrifft, die neben haga-stalt vorkommt und die die ältere zu sein scheint (auch wenn das wort als eigenname gebraucht wird, ist sie die früher bezeugte Förstemann 1, 576), so ist wol eine frühere deutsche form hagu-s oder hagu hag anzunehmen, die sich zu hag ebenso verhalten würde, wie goth. vintru-s zu ahd. wintar. Im nhd. bedeutet hagestolz 11) den noch unverheirateten, der noch keinen eigenen hausstand gegründet hat: es sol ouch enkein hagstolz dekeinen val (abgabe) geben, der in die vorgenanten höffe gehöret. weisth. 1, 33; ein hagestolz, ein getling (bursche), der âne wîp ist und ân ê. s. 366; ain hagstolz sol ouch fry sitzen, unz er sich verendert, und darnach ain jar. s. 377. wie der hagestolz ohne eigenen hausstand noch nicht zu den vollberechtigten mitgliedern der gemeine zählt, so ist auch seine strafe für ein vergehen geringer: swer ouch ein gotzhusman ist, verschuldet der einen frevel, das sol er bessern mit niun schillingen und [ein] hagestolz mit drin schillingen. Andlauer hoferechte v. 1284, in Aufsesz u. Mone anz. 3, 16. 22) das unverheiratete individuum überhaupt, ohne rücksicht auf das geschlecht, es gilt also sowol vom manne wie vom weibe: wær och, das ain hagstolz abgieng (stürbe), es sig knaben oder dochtren. weisth. 1, 240; wo ouch ain hagstolz abgautt, es syen knaben oder töchtern, alt oder jung. s. 294; in adjectivischer stellung: ain hagstolz kneht oder jungfrowe, die gesundert guot hänt. s. 377. 33) den ältern junggesellen, der über die gewöhnliche zeit hinaus das eingehen einer ehe verzögert hat; rechtlich wird das alter eines solchen bestimmt: wo oldt dat ein recht hoffestolte in rechte sin schall. darup gefunden: ein hoffestolte schall olt sin 50 jahr drei mante 3 tage. Haltaus 779 (aus Celle v. 1570); in andern gegenden tritt das hagestolzenalter rechtlich viel früher ein: hagestölze heiszen im Odenwald die so 25 jahr alt und nicht heirathen wollen, da sie könnten. Frisch 1, 394c. — In der neuern sprache verbindet sich mit hagestolz ausschlieszlich der begriff des ältern, unverheiratet gebliebenen mannes: als ein künftiger hagestolz. Lessing 1, 229; ich habe in der liebe mancherlei schicksale gehabt, war mehr als einmal entschlossen, mein leben als hagestolz zu enden. Göthe 7, 132; ein alter hagestolz, alle gebrechen seines standes in sich tragend, geizig, eitel, den jüngling spielend, verliebt, geckenhaft. E. T. A. Hoffmann 4, 45; obgleich ihr ein hagestolz verblieben. Holtei Chr. Lammfell 180; bald dünkt dichs gut, bald nicht, ein hagestolz zu bleiben. Lessing 1, 19; dem alten freiherrn von Chrysant wagts Amor einen streich zu spielen. für einen hagestolz bekannt, fieng, um die sechzig, er sich wieder an zu fühlen. 121, und sich als hagestolz allein zum grab zu schleifen, das hat noch keinem wohl gethan. Göthe 12, 161; ein hagestolz ist schwerlich zu bekehren. 164. Steinbach 2, 721 verzeichnet die form der hagenstöltze coelebs senex.
8110 Zeichen · 101 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    hagestolzst. M.

    Köbler Mhd. Wörterbuch

    hagestolz , st. M. Vw.: s. hagestalt

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Hagestolz

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Hagestolz , des -en, plur. die -en, ein alter Junggesell, eine Person männlichen Geschlechtes, welche funfzig Jahre …

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Hagestolz

    Goethe-Wörterbuch

    Hagestolz gelegentl Hagen- typisierend für den ehelosen, mitunter etwas wunderlichen, älteren Mann, auch für Misogyn, Fr…

  4. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Hagestolz

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Hagestolz , althochdeutsch Hagastalt, d.h. ein Alleinwohnender, jetzt ein freiwillig Eheloser, der aus selbstsüchtigen G…

  5. modern
    Dialekt
    Hagestolz

    Schweizerisches Idiotikon · +1 Parallelbeleg

    Hagestolz Band 11, Spalte 370 Hagestolz 11,370

  6. Sprichwörter
    Hagestolz

    Wander (Sprichwörter)

    Hagestolz 1. Ein Hagestolz sitzt frei, bis er sich verändert. – Graf, 43, 162. Die Ehelosigkeit wurde im Mittelalter als…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit hagestolz

7 Bildungen · 6 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von hagestolz 2 Komponenten

hage+stolz

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hagestolz‑ als Erstglied (6 von 6)

hagestolzeneiland

DWB

hagestolze·n·eiland

hagestolzeneiland , n. : durch euer ( des bräutgams ) beispiel angereizt, bekehre sich, wer schon allmälich an der küste des hagestolzeneila…

hagestolzenkram

DWB

hagestolze·n·kram

hagestolzenkram , m. kram, wie ihn ein hagestolz um sich her hat ( vgl. das zweitfolgende ): packt aus den hagestolzen kram. Overbeck ged. 8…

hagestolzenrecht

DWB

hagestolze·n·recht

hagestolzenrecht , n. rechtliche befugnisse und rechtsverhältnisse eines hagestolzen. Schottel tractat von unterschiedl. rechten in Teutschl…

Ableitungen von hagestolz (1 von 1)

Hagestolze

Campe

Der Hagestolze , des — n , d. Mz . w. d. Ez. oder die — n; die Hagestolze, der — n, Mz. die — n , eine Person männlichen oder weiblichen Ges…