gezirk,
gezürk,
m. (
und n.),
verstärktes zirk,
das schriftsprachlich nur noch in bezirk (
s. d.)
fortlebt, zu unterscheiden von gezürk =
stercus (
s. d.). 11)
von den lateinischen formen circa, circulus
u. a. finden sich früh lehnworte, so bei Otfrid umbicirc,
circumquaque s. Graff 4, 488, circil 489.
als subst. ist diese zusammensetzung in der übersetzung der Benedictinerregel beobachtet: umbincirh, umkreis Graff
a. a. o. 1@aa)
diese kurze form war im gegensatz zu den lehnworten aus lat. circulus
in der mittelhochd. zeit anscheinend wenig beliebt, sie ist erst spät wieder bezeugt: in des himelrîchis zirc Jeroschin 25127; der gestirne und der sunnen zirgen Leyser 2, 203
s. mhd. wb. 3, 909
a. Lexer 3, 1132;
vgl. auch: kunst flʒ la mir ain don flieʒʒen in die zirke der sinne, da ich wirke. Joh. v. Würzburg
Wilhelm v. Oesterreich 13217.
noch später fallen formen mit praefix, vgl. bezirc, bezirkunge Lexer 1, 260.
das praefix ge
ist erst am ausgang des 15.
jahrh. beobachtet, die ältesten zeugnisse liegen aus den weisthümern vor: ein iglicher binnen solchem gezirke si schuldig zu folgen
weisth. zu Daun (1466),
weisth. 2, 606;
mit dem merkmal des masc.: nach disem wierdet auch der gezierk des purkfridts, wie vor einkomen, so wol hernach volgende artikel ... verlesen (16.
jahrh.)
öst. weisth. 6, 340;
vgl. auch gezirck
im vertrage von 1475
s. monum. Habsb. 1, 200.
zum neutrum s. u. 1@bb)
die wörterbücher nehmen wenig kenntnisz von der bildung; erst Henisch
bucht: gezirk,
circuitus ... gegend,
regio ... circkel, runder umbgang, umbkreisz,
circus, circulus ... ambitus 1612.
später werden in fachwörterbüchern einzelne sonderbedeutungen angemerkt. 1@b@aα)
so aus der forst- und jägersprache (
vgl. auch sp. 7164
zu Agricola): gezirk oder bezirk, also benennt man einen gewiszen forst oder jagd-district Heppe
wohlred. jäger 151;
desgl. onomatol. forest-pisc. ... 4 (1780) 402; gezirk
s. jagdrevier Jacobsson 2, 87;
desgl. Thiel 4, 436
c. 1@b@bβ)
die verwaltungsrechtliche entwicklung ist aus älteren quellen bei Scherz - Oberlin
gebucht: gezirk,
ambitus territorii, bezirk 550. 1@b@gγ)
den mittelpunkt der landschaftlichen verbreitung unserer form trifft die feststellung bei H. Fischer: gezirk ... im modernen schwäbisch = gegend, umgebung 3, 645. 1@cc)
die formen bewegen sich innerhalb des rahmens, der durch die zeitliche begrenzung des hauptgebrauchs des subst. gezogen ist. dieser fällt im wesentlichen in das 16.
jahrh. 1@c@aα)
in der schreibung des stammvokals treten sich die beiden hauptgebiete oberdeutscher mundarten, auf die sich das praefigierte subst. beschränkt, deutlich gegenüber: gezierck
öst. weisth. 6, 127; 128. 340;
Allgäuer acten z. bauernkrieg; gezürk
schwäb. handschr. bei Guth
s. 12;
landgerichtsordn. f. Leutkirch s. Bürckhle 1, 39
f.; forstordnung für Heiligenberg (1615);
desgl. öst. weisth. 6, 331;
vgl. auch Sinnacher 9, 655.
der einfache i-
vocal (gezirk, gezirck
u. a.)
in österr. weisth. 6, 247. 340; Aventin
u. a. s. unten; vgl. auch gezyrk
oben. 1@c@bβ)
im auslaut steht der form gezirk, gezirck
vereinzelt die wohl auf verbaler (
participialer)
auffassung beruhende schreibung gezirckt
gegenüber s. öst. weisth. 6, 247; Aventin 1, 124;
im Faustbuch begegnet auch klingender ausgang gezirke 71 (
s. u.).
zur schreibung des gutturals vgl. neben gezirk,
das schon in den aktenstücken zur kreiseintheilung vorwiegt (
später s. Schottel 634
b), gezirgk Knebel (
s. u.); gezirckh 1537
Straszburg; gezirck
monum. Habsb. 1, 200;
desgl. ausschreiben des reichsreg. ebenso im kaiserl. mandat (
s. Luther 15, 256);
in den oberschwäb. zeugnissen zum bauernkrieg s. Baumann s. 419
u. a.; in der kornordnung i. d. Ortenau 1545;
württemb. landesordn. v. 1551; S. Münster
cosmograph. (1567) 557; Schaidenreisser
Odyssee 23
b u. a.; Stumpf 392
a; Agricola
vom weydwerck (1678) 14 (gezircks
im gen.); Rüxner
turnierbuch (1578) 3
b u. a.; Moscherosch
ges. 2 (1650) 374;
dazu vgl. gezirgg
öst. weisth. 5, 587. 1@c@gγ)
dem grammat. geschlecht nach erweist sich die bildung überwiegend als masc.; zum neutrum vgl.: das gezirk und umbcraisz diszes purkfridts aber hebet sich erstlich an (
handschr. 17.
jahrh.)
weisth. 6, 95,
das gleiche bei Ayrer
und Abele
belegt; ebenso in der bildung gezirke
des Faustbuchs (
s. o.). 1@c@dδ)
der plural, dem die allgemeinere grundbedeutung schon wenig entgegenkommt, scheint auch in den sonderbedeutungen nicht beliebt gewesen zu sein: wann man fein ordentlich den forst in gewisse gezirck eintheilen lässet Hohberg 2, 569
b; in baide gezirckt
Straszburger urk. v. 1537
s. Diefenbach - Wülcker 620; und sind disz nochgeschriben die gezirck, in denen die obgeschrieben ordnungen ... sollen gehalten werden
kornordnung v. 1545
s. ztsch. gesch. Oberrh. 19, 411; in der statt Uberlingen ... gezürcken oder gebüetten (1518)
s. Lünig
teutsch. reichsarchiv 14, 545; in jedem der ... gezürken
Tirol s. Sinnacher 9, 655. 22)
für den gebrauch des subst. wird, wenn auch in den ältesten belegen die engere beziehung auf eine wirthschaftliche oder verwaltungsrechtliche gliederung entgegentritt, doch von der allgemeinen und umfassenden bedeutung auszugehen sein, die sich im lat. circum, circulus
ausprägt und von deren sinnlicher anschaulichkeit manche abzweigungen zu den engeren bedeutungen führen. für diese läszt sich nicht nachweisen, dasz sie das praefix ge
mehr anzögen als das praefix be;
der unterschied zwischen beiden bildungsweisen scheint vielmehr in landschaftlicher und zeitlicher gliederung zu liegen. 2@aa)
die allgemeine umfassende und sinnliche bedeutung ist hauptsächlich an der präpositionalverbindung mit in
zu beobachten: 2@a@aα) die erst statt der Griechen am meer gelegen, hett ein maur, die im gezirck nit viel weniger dann vierhundert schrit reichet Carbach
übers. des Livius 260
a; Buchorn, auch ein reichstatt, ligt zunächst under Argen, ist nt grosz im gezirck, aber wolhabend Stumpf
Schweizer chronik (1606) 392
a; das ellendt wirdt von den jenigen gescheucht, welche in aine stad gleichsam als in ainem gezirck verhafft seind, und gar nit von denen, die gantzen umbkraisz der welt nur für aine stadt ... halten Schaidenreiszer
verdtsch. von Cicero's paradoxa s. 202 (
quibus quasi circumscriptus est habitandi locus, die gleich jhren gewissen umschriebenen ort und stelle zu wohnen haben J. Rhenius [1630] 102);
vgl. Weidling ztsch. dtsch. wortforsch. 1, 230; die gantze menig rühwig was in dem gezirck nach ordnung sass. Joh. Spreng
Ilias 36
a; die mathematici sagen, das firmament begreift in seinem gezirk 1017, auch eine halbe million meilen Scriver
seelenschr. 2, 1033. 2@a@bβ) als die (
stadtmauer) selbigsmals ein viel engern gezirck hatte, dann jetzund Wolfg. Hartmann
Augsb. chronica (1553) 33; dasz das meer über sein natürlich ausgezeichnetes gezirck sich auflehnen und rebellisch bezeigen möchte Abele
künstl. unordnung 2, 155 (1670).
dazu vgl. mit verblassung der sinnlichen anschaulichkeit und übergang zum begriffe des verwaltungsbezirks: Minerva raiset eilends zu dem volck der Pheacenser gnant, welche vorzeiten ire wonung gehabt in ... Hiperia, nit ferr von der ... cyclopen oder risen gezirck Schaidenreisser
Odyssee (6) 23
b (1537). 2@bb)
die einengung der bedeutung auf wirthschaftliche oder verwaltungsrechtliche sondergebiete: 2@b@aα)
unter dem gesichtspunkt wirthschaftlicher ausnützung: wo dann diselben kaiser ain land ... haben bekriegt, haben si alszdan dasz selbig land auszgethailt iren dienern ... und ihnen daszselb mit gezirgk auszthailt J. Knebel
chronik d. klosters Kaisheim 5; leiten, güetern und grünten, so ausserhalb des ernanten gezierk oder refier ligunt sein
öst. weisth. 6, 128 (16.
jahrh.); so mag er das schef ainem ... umb zins ... verlassen ... dieselben sollen das wasser der Etsch mit dem schef im obgemelten gezirk von der Passer untz an den Rauchenpuchel ... prauchen und vischen
öst. weisth. 5, 587.
besondere entwicklung nimmt diese bedeutungsrichtung innerhalb der forstwirthschaft, der jagd und des bergbaus. 2@b@a@11)) und hat beneben andern gewälden in seim gezirk auch eins die eck genat Kirchhof
wendunm. (1602) 1, 223; ob einig oder mehr deren güter oder gezürk des forsts ... nit nach notturft besteint, gelaucht oder gemarkt werden
Heiligenberger forst- und waldordnung (1615)
s. schr. ver. gesch. Baar 11, 151; ob in je einer forstverwaltung oder gezürk güter gelegen als ägger, holz, wisen 150 (in seinem zürk
ebenda; forstmeister desselb. bezürks 151); so soll ein jeder forstmeister in seiner verwaltung und gezürk monatlich ... fleissige erforschung haben 151. 2@b@a@22)) von dannen auf den Maisenberg hinab ... und alszdann widerumben gegen der von Hardtberg walt. im sollichen gezierk hat die herrschaft Neuperg auf rot- und schwarzwilt ... macht zue jagen (16.
jahrh.)
öst. weisth. 6, 127; ob du vielleicht ein gezirck weist, das wir thun möchten ein schweinehatz. J. Ayrer (
schöne Melus.) 1, 326
a; ein schwein wird in ein gezirck oder kreisz gebracht J. J. Agricola
vom weydwerck und jagrecht (
cap. 7,
wie weydmännisch ... zu reden)
s. 14. 2@b@a@33))
vom bergwerk: von allen ... silber ärtzten, die sie auff ermeltem unserm Joachimbstallischen perckwerch, in u ausser des getzircks erpawen
neue begenadung über ... Joachimbsztall (1564) A 4; nachdem auch ausser unser Joachimbstallischen gezircks noch vil unverschürffter und unverhautter gepürg vorhanden C 1
a; aber was sunst für bergwerge in gedachtem gezirck funden würden ... das solte den graffen zu Mansfeld, und jren erben alleine zustehen C. Spangenberg
Mannsfelder chron. (1752) 397
b. 2@b@bβ)
der verwaltungsrechtliche begriff: selbig mit iren anhenger im obern Schwabenlant oberhalb Memmingen und Augszpurg und was in demselbigen gezirck gelegen ist
bericht ... der bauern empörung gegen der statt Füessen (1515)
s. Baumann Oberschwaben s. 419; was ander herrschaften und oberkaiten in dem gezirk, umb unser statt gelegen, annemen, das wir demselben gemesz auch wöllen anhangen
vertrag der gemeine Dinkelsbühl (1525)
s. Baumann Rottenburg 307; alle die, so in obgemeltem gezirck gesessen sind und früchten zu verkaufen haben
kornordnung in der Ortenau 1545
s. zeitschr. gesch. Oberrh. 19, 408; und soll solliche obangeregte vereinung ... durch jede herschaften, so in disem gezirck vergriffen ... angenomen haben 410; ob einiche gemeinden in stätten oder dörfern vorbestimpten gezircks ... früchten kaufen lassen wöllen 409; von wegen unsers befreiten purkfridts beleibt derselb in seinem wesen ... doch mit auszaigung desselben umbschweif, gezirk und anrainen
vergleich über Erbiswalde s. öst. weisth. 6, 388; in diszen purkfridlichen gezirk und umbweeg 6, 95.
hieraus ergeben sich mannigfache formen politischer und territorialer gliederung: 2@b@b@11))
weniger ergiebig ist hier der begriff eines zu einer gemeinde gehörigen gebietes vgl. sp. 7163;
vgl.wa ainer ... rosz oder fille ... auf die waid ... trib, das reudig, wirmig ... were, der soll zuedem er dasselbig ohne verzug aus des fléckens gezirck thuen, uns zuer straf 5 ℔ h.
Meszkircher landesordnung (
vor 1583)
mitteil. aus d. Fürstenberg. archiv 2, 416; stifftet St. Mangen kirchen vor dem kloster uber ... ligt ietz in der statt S.
Gallen gezirck und ringkmauern Stumpf
Schweizer chron. (1606) 362
a. 2@b@b@22))
auch der geistliche verwaltungsbezirk ist weniger gepflegt: zu dessen zeiten hat Dagobrecht diesem bisthumb zu Costantz sein gezirck ingeben Joh. Herold
chron. ... aller ertzbischoffen zu Maintz (1551) 19
b; in dem gezirck des closters ist freyhet allen denen, die frevel thaten begangen auszgenommen das malefitz S. Münster
cosmograph. (1567) 557; 526 gulden urbar zins, so aus dem Brameggerischen gezirck bis dato dem pfarrer von St. Laurenzen gereicht wurden (1609)
Sinnacher beitr. z. gesch. d. bischofl. kirche in Tirol 8, 133;
desgl. 425; in jedem der untergebenen gezürken ... kenntnisz einzuziehen (
erlasz der kaiserin Maria Theresia) 9, 655. 2@b@b@33))
die meiste verbreitung —
wenigstens in bayr.-österr. und noch mehr in schwäb. zeugnissen —
gewinnt das substantiv durch die beziehung auf politische gebilde, wie sie von den bündnissen und landfriedensbestrebungen des 15.
aufs 16.
jahrh. geformt werden. in den verträgenledes österr. herzogs Sigmund
ist zunächst noch das hnwort zirkel
bevorzugt: in diser einunge ... in dise nochbestimpten zirckel und begriffe (1474)
s. monum. Habsb. 1, 175;
desgl. 176. 178.
doch vgl.: uns alle einhelleclich zusamen ... veraint ... als ob ... land und leute ... in derselben vereinung und gezirck derselben namentlich bestimmet weren (1475) 1, 200.
die kreiseintheilung, wie sie dem landfrieden Maximilian
und der begründung eines reichskammergerichts entspringt, begünstigt wiederum concurrenzformen, die sich später auch dauernd behaupten: und sind disz dieselbe kreisz und circkel
regimentsordnung v. 1500
s. neue samml. 2, 58; die stend des ersten kraysz oder zirckels
reichstagsabschied v. Konstanz 1507
s. neue samml. 2, 118; die hauptleut ... der circkel ... der hauptma in dem bezirk 1512
s. ebenda 2, 138; die uberigen sechs personen, ausz den sechs kreiszen und zirkeln zu Costenz benent
rom. kays. maj. geordent camergericht (
Maintz 1521) AA 3
a;
vgl. auch deutsche reichstagsacten jüngere reihe 2, 272
Wrede u. a.; vgl. noch de officio directorum et ducum circularium
Haller diss. v. 1697
u. a. aber das reichsregiment zu Nürnberg gebraucht doch in seinem ausschreiben zum zusammentreten der ersten kreisversammlungen von 1522
nebenbei auch unsere bildung, und diese fand —
namentlich in schwäbischen actenstücken —
günstige aufnahme: dass ihr von stund an, solch unser ordnung und mandat ... allen andern ständen eures gezircks verkündet: auch daneben aus einem jeglichen stande eures zirckels, etliche sondere personen ... zu erscheinen ermahnet
neue samml. 2, 242 (
vorher: hernach folget ein brieff, wie allwegen zweien fürsten oder oberkeiten eines jeglichen kreisz geschrieben werd); ein sunderlich ... erklerung ... in die zehen kreis des reichs ausgeschickt. darneben ein sunderlich mandat an etlich fursten derselben kreis, die sollich ordnung und execution den andern stenden jedes gezirks furter verkunden ... solten
proposition des reichsregimentes f. den Nürnberger reichstag (1522)
dtsch. reichstagsacten, jüngere reihe 3, 262. 2@b@b@3@aa)) ro. kais. mt. unsers aller gnedigistin herrn, des schwebischen gezirks zu volstreckung irer kais. mt. ordnungen sonders geordneten schriftlich erfordrung ... haben wir entpfangen
brief des bischofs v. Konstanz an den v. Augsburg 1522
s. württ. vierteljahrsh. n. f. 10, 55; was dann von gemainen stenden obgemelten gezirks gemainlich geratschlagt ... wurdt
ebenda; so seind wir hierauf durch den frenkischen gezirk auch ersucht ... unser hilff müssen thun ... solten wir uns dann noch in ain, als den schwebischen gezirk begeben
antwort der Heilbronner (1522)
ebenda 56; mit bevelch ainen hauptman dises schwebischen gezirks ... zu wölen
bericht an das reichsregiment 57; wir, Christof, von gottes gnaden bischove zu Augsburg ... und wir Jörg ... landvogt in Schwaben ... enbieten allen und ieden des schwebischen gezirks verwandten ... freuntlichen gruoss
ausschreiben des schwäb. kreistages von 1531
s. württ. vierteljahrsh. n. f. 10, 59; des schwebischen gezirks verwandten ... mit andern kreisverwandten 61 (
vgl. kraistag 59; kraisstenden 60
u. a.). 2@b@b@3@bb)) Ulrich v. Würtemberg
erklärt 1542
in einem ausschreiben, der könig habe ihn 'als obristen craisfürsten des swäbischen gezirks'
beauftragt s. württemb. vierteljahrsh. n. f. 10, 36; wir wöllen auch ... die vom adel, und der reichsstett verwandten, in unsers fürstenthumbs gezirck und begriff wonend, hie mit gnediglich ersucht und ermant haben
Württemberg. landesordnung v. 1551
s. Reyscher 12, 228; Conrad von Thüngen eins edlen stamm, des gezircks, den der krumme Main befeucht, dem Franckenlandt grosz ehr verleicht. Joh. Herold
chronick ... aller ertzb. zu Maintz (1551) G 1
a; das mit der zeit vil mer, dan itziger gemeiner bairischer gezirkt begreift, darvon entzogen ist Aventin 1, 124 (
dtsch. chron.); es sei auch wider der wirdigen gotzhewser, so in disem algöwischen gezierck seind, gebruch und gantz unerhört sölchs zu begeren
beschwerde der Kemptner (1525)
bei Baumann Oberschwaben 62. 2@b@b@44))
aber auch das reich selbst wird vorübergehend so bezeichnet: nach dem unsern römischen keiserlichen ampt zustehet, nicht allein den gezirck des heiligen römischen reichs, so unser vorfaren ... durch die göttliche gnad mit ihrem schweren blutvergiessen an sich bracht haben ... zu erweittern
kaiserliches mandat s. Luther 15, 256
Weimar; so ist mancher stern grösser, denn disz land, einer so grosz als die statt, jenseit ist einer so grosz, als das gezircke desz rö
m. reichs, diser so grosz als die Trckei, und die planeten, do ist einer so grosz als die gantze welt
volksbuch vom doktor Faust neudr. s. 71. 2@b@gγ)
über die politischen gebilde hinaus greifen wieder andere gliederungen, die ebenfalls durch unser subst. gekennzeichnet werden: die zunft in corpore allen extraneis, so nicht eingezunft seind, in den zu ihrer zunft gehörigen sachen die arbeit, und das gewerb inner dem derselben angewiesenen stadt-mark- oder anderen gezirk verbieten oder niederlegen lassen kann
s. Ortloff
corp. jur. op. 468. 2@b@g@11))
so die adels- und ritterlichen verbände, die sich zum theil an die politischen grenzen anlehnen, mit diesen sich aber doch nicht decken: andere, die ... sich under schirm und befelch pfaltzgraff Conraden ... als iren öbersten hauptmann im h. reich irs gezircks begeben Rüxner
turnierbuch (1578) 3
b; hertzog Herman v. Schwaben, öberster hauptmann desz gezircks 3
b; Berchtold hertzog in Beyern, öberster hauptmann desz gezircks 4
a; als ein hauptmann desz fränckischen gezircks 4
b; vnd welcher thurniersgenosz in solcher vngehorsame zu derselbigen geschlecht einem heiratet, derselb vnd alle seine kinder vnd nachkommen sollen auch mit dem geschlecht in busz stan, so lang bisz sie wider in gnad jhres thurnier volcks, vnd derselben richter des gezircks kommen, vnd so sie mit recht wider zugelassen werden, soll man sie von newem im thurnier als andere gäst empfahen Moscherosch
gesichte Phil. v. Sitt. 2 (1650),
s. 374. 2@b@g@22))
viel gebraucht ist in dieser zeit das subst. zur kennzeichnung der zuständigkeit der gerichte (
vgl. auch zur formirung des circuli districtualis
s. Bürckhle 1, 42; die bezirckung zu thun des gerichts ... in dem bereisz den ich da gethan hab
weisth. 2, 93; in diesem gerichtsbezirk
weisth. 1, 794 [von 1418]
vgl. oben sp. 3664, 3657;
vgl. gerichtsgemärk
sp. 3660): darinnen auch des gerichts Liennzer clausen grenitzen und gezirgg
öst. weisth. 5, 587; in disen beschrübnen gezürk des lantgerichts 6, 331 (17.
jahrh.); es begeben sich beiweilen und vielmalen an dem landgericht miszverständnisse und irrungen des gezürkes halber, da disputiert wird ob die citierten und beklagten sollicher jurisdiktion und gezürk underwürffig ... wie weit sich solliche jurisdiktion und landgerichtsgezürk erstreckt
von den mängeln des landger. in Schwaben (
handschr.)
s. Guth
das ... landger. auf der Leutkircher haide (1907)
s. 12; beschreibung des landgerichts in Schwaben uralten gezürcks, auch wie weit sich desselben jurisdiction ... erstreckt
s. J. A. Bürckhle
des ... landgerichts ... auf Leykircher haid ... gerichtlicher prozesz 1 (1742), 39; ein gmeiner gwalt, doch in benemptem gezirck ... alle die schulden, die man mir zuo
n. n. ... auch sunst in dem gezirck zwölff meil wegs zuo rings umb die statt ... zuo thuond ist
rhetorica und formulare teutsch (
Tübingen 1563)
s. 82
a; in der alt- und neuen land-gerichtsordnung h. v. in prima, wird der gezürck also beschrieben: erstlich richtet das land-gericht über die Donau bisz an das land Württemberg ... und von dannen so weit sich der gezürck des Schwabenlandes erstreckt J. A. Bürckhle 39 (bezürck
vorr. 2;
text s. 7; landgerichtsbezirck
vorr. s. 3); so folgte, dasz die land - vogteiliche jurisdiction sich über den ganzen landgerichtlichen jurisdictions-gezürck erstrecke
s. 21. 2@cc)
vereinzelt wird der so gewonnene begriff beruflichen wirkens vom grund und boden ganz abgelöst und auf arbeitsgebiete anderer art übertragen: billig sind solche naturkündiger zum höchsten zu loben, die nicht allein der edlen sterne kunst, besondern in dem gezirk des königlichen mathematischen studii, der natürlichen wissenschaft obligen Prätorius
vom diebes-daume [1667] 178.