Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewärtigen verb.
gewärtigen , verb. , ableitung zu gewärtig, die jedoch nur einen theil des bedeutungsumfangs des adjectivs in die verbalsphäre überführt: gewärtigen ist, wenn auch einzelne verwendungen einen umfassenderen gebrauch erschlieszen lassen, doch im wesentlichen auf die parallele mit exspectare beschränkt, innerhalb der es namentlich den reflexivgebrauch sehr entwickelt zeigt. das älteste zeugnis steht isoliert; es gewährt aber einen deutlichen einblick in die entstehungsweise der bildung: ir salt keiner gnaden von mir gewertigen sein. Wickram Galmy 355 , vgl. gewartend sein ( österr. reimchronik, v…